Müller-Anwalt Axel Rinkler hielt dagegen, dass Werbung gerade von Vielfalt und Neuerungen lebe. Das Unternehmen habe lediglich auf Aktionen der Konkurrenz reagiert. Dass dm, Rossmann oder Douglas dadurch weniger Umsatz gemacht hätten, sei zumindest nicht bekannt.

Laut Wettbewerbszentrale hatte Müller in seinen Märkten orangerote Plakate ausgehängt mit der Botschaft: "10 % Rabatt-Coupons von dm, Rossmann und Douglas können Sie jetzt hier in Ihrer Müller-Filiale auf unser gesamtes Sortiment einlösen". Die Aktion sei in Wellen erfolgt und auch im Internet angekündigt gewesen. Müller selbst äußerte sich auf Anfrage nicht dazu, ob die Kampagne noch läuft.

Um Klarheit zu schaffen, entschieden die Richter den Fall, obwohl die Wettbewerbszentrale nach ihrer Auffassung gar nicht klagen durfte. Bei bestimmten Vorwürfen wie der gezielten Behinderung könne sich nicht jeder zum Sachwalter der Betroffenen machen, sagte Büscher. Die Müller-Konkurrenten könnten gute Gründe haben, nicht vor Gericht zu ziehen - zum Beispiel wenn sie selbst eine ähnliche Aktion planten.

Tatsächlich gibt es Berichte, wonach inzwischen auch dm fremde Rabattcoupons einlöst. Geschäftsführer Erich Harsch nannte das auf Anfrage "eine individuelle Entscheidung der Verantwortlichen in den dm-Märkten, wie kulant sie mit vom Kunden vorgelegten Coupons umgehen wollen". "Von einer Aktion unsererseits kann da keine Rede sein, denn weder werben wir damit noch gibt es hierzu interne Richtlinien." (dpa)


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Autor: W&V Redaktion

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