Wer hatte Ehrmann verklagt?

Die Wettbewerbszentrale. Sie hält den Spruch für "irreführend", da er bei Verbrauchern falsche Hoffnungen wecken könnte. Der Quark enthalte viel mehr Zucker als reine Milch. Darauf sei auf der Verpackung nicht hingewiesen worden.

Was sagt nun der BGH dazu?

Eine Irreführung sieht das Gericht nicht. Eltern sei klar, dass mehr Zucker in dem Quark sei: Der Quark enthalte zwar etwa 2,7 mal mehr Zucker als reine Milch, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Büscher in Karlsruhe. "Es gibt jedoch keinen Hinweise dafür, dass Übermengen zugesetzt worden sind". Dennoch wollen die Richter den Slogan nur mit Zusatzhinweisen erlauben. Das ergebe sich aus dem europäischen Recht.

Was sagen diese europäischen Vorgaben?

Dabei geht es um die sogenannte Health-Claims-Verordnung. Sie regelt, welche nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben die Hersteller bei der Werbung für ihre Produkte machen dürfen und welche nicht. Damit sollen Verbraucher vor irreführenden, wissenschaftlich nicht belegten Angaben geschützt werden.

Welche zusätzlichen Angaben will der BGH?

Das ist noch offen. Denkbar wäre etwa ein Hinweis, dass der Verbraucher sich ausgewogen und gesund ernähren soll. Oder wie viel man von dem Quark höchstens essen sollte. Welche Hinweise nun genau auf die Verpackung müssen, soll deshalb das Oberlandesgericht Stuttgart entscheiden. Es ist zuständig, weil in Leonberg bei Stuttgart der Vertriebssitz von Ehrmann liegt. Die Frage könnte zwischen der Wettbewerbszentrale und Ehrmann noch einmal zu heftigen Diskussionen im Gerichtssal führen.

Was bedeutet die Entscheidung allgemein für Werbung, die an Kinder gerichtet ist?

"Das Urteil ist keine Absage an Kinderwerbung", erklärt Antje Dau von der Wettbewerbszentrale. Unternehmen müssen sich jetzt aber genau überlegen, welche Slogans sie verwenden.

Wenn Eltern laut BGH so klug sind - warum dann Zusatzhinweise?

Zusätzliche Hinweise seien notwendig, wenn man an die vielen Kinder mit krankhaftem Übergewicht oder Diabetes denke, sagte die BGH-Anwältin der Wettbewerbshüter in Karlsruhe. "Die Verbraucher haben das Recht auf ordentliche Information. Was drin ist muss auch draufstehen", kommentierte die Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz Renate Künast (Grüne).

Was sagt Ehrmann?

"Wir wollten nie die Verbraucher täuschen", sagt Ehrmann-Sprecher Gunther Wanner. Deshalb habe die Molkerei den Spruch nicht mehr auf die Verpackung gedruckt - obwohl er 20 Jahre lang dort stand.