Ist dieser Streit also ein Einzelfall?

Nein. Ein paar solcher Fälle gibt es im Jahr schon. Sie werden nur eben meist nicht öffentlich.

Die Presse berichtet schon über Müller vs. Henkel. Steigt jetzt nicht der Druck auf Henkel, doch vielleicht einzulenken?

Kein Unternehmen möchte mit solchen Schlagzeilen in Verbindung gebracht werden.

Die Seite von Frau Müller geht davon aus, dass das im Vertrag festgehaltene nachvertragliche Wettbewerbsverbot unwirksam sei. Wie kann das sein? Kann jeder so etwas einfach unterschreiben und nachher dann vor Gericht dagegen vorgehen?

Angreifbar sind vor allem rein handwerkliche Fehler: So darf der Arbeitnehmer für höchstens zwei Jahre gesperrt sein und muss in dieser Zeit in jedem Monat mindestens die Hälfte des letzten Gehalts bekommen. Auf der anderen Seite könnte man aber auch mit einer unverhältnismäßigen Einschränkung des beruflichen Fortkommens argumentieren. Also damit, dass der Schaden für Frau Müller viel größer ist als der Nutzen für Henkel. Aber das ist eine reine Abwägungssache.

Spielt da auch die Länge des Arbeitsverhältnisses eine Rolle?

Nein. Das Verbot ist grundsätzlich bis zu zwei Jahre möglich.

In der Marketing- und Werbebranche sind häufige Jobwechsel üblich. Auf was muss man also als Arbeitgeber achten?

Als Unternehmen sollte man sich gut überlegen, ob man so ein nachvertragliches Verbot möchte. Viele Arbeitgeber ärgern sich im Nachhinein. Denn so müssen sie auch eine Entschädigung zahlen – und man bekommt keine Gegenleistung. Ich schätze, dass 20 bis 30 Prozent der Kontrakte eine solche Klausel haben. Oftmals sind dies Standardformulierungen, die Unternehmen dann einfach bei allen Führungskräften nutzen. Eigentlich sollten die Personalabteilungen aber nicht darauf zurückgreifen, außer es drohen bei einem Wechsel erhebliche Schäden.

Und als echter Job-Hopper: Was kann ich gegen ein lästiges Wettbewerbsverbot machen, bevor ich einen Vertrag unterschreibe?

Natürlich darauf drängen, dass so eine Klausel nicht aufgenommen wird. Und vielleicht das Unternehmen auf die Nachteile einer solchen Regelung hinweisen.


Autor: Ulrike App

ist bei W&V Online für Digitalthemen zuständig. Und das hat nicht nur mit ihrem Nachnamen zu tun, sondern auch mit ihrer Leidenschaft für Gadgets und Social Media. Sie absolvierte vor ihrer Print-Zeit im Marketing-Ressort der W&V die Berliner Journalisten-Schule und arbeitete als freie Journalistin.