Ein Beschluss der Länder vom Juni sieht vor, Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ab dem 1. Januar 2013 nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zu verbieten. Die Neuregelung steht im Rundfunkstaatsvertrag, der im Dezember von den Ministerpräsidenten unterzeichnet wird. Die Sportverbände befürchten bei einem Sponsoring-Wegfall weniger TV-Präsenz und haben Klagen nicht ausgeschlossen. Die Werbungtreibenden fürchten um wichtige Werbeflächen. Die bisher geregelten Ausnahmen sind aus Sicht der Öffentlich-Rechtlichen und der Länder wichtig, um die Übertragungen zu finanzieren und die Rechte überhaupt erstehen zu können, die oft nurmehr im Verbund mit internationalen Sponsorships angeboten werden.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.