Das Generalsekretariat ist im Jahr 2006, vor allem auf Initiative des damaligen WDR-Intendanten Fritz Pleitgen, in Berlin eingerichtet worden. Es soll den alle zwei Jahre wechselnden ARD-Vorsitz in der Geschäftsführung des Senderverbundes unterstützen. Die Generalsekretärin sei "mit verantwortlich für die strategische Positionierung der ARD, die Interessenvertretung nach außen und die Öffentlichkeitsarbeit", so die Vorgabe. Wiedemann wirft den Intendanten der ARD nun vor, ihr in den vergangenen Jahren vertragswidrig Aufgaben entzogen zu haben, etwa die Zuständigkeit für die Pressearbeit. Ihre zwei persönlichen Referenten seien eingespart und sie selbst zu wichtigen Sitzungen nicht eingeladen worden.

Hintergrund der Auseinandersetzung sei die Absicht der ARD, das Generalsekretariat wieder abzuschaffen, sagt Rechtsanwalt Meier der "Frankfurter Rundschau“. In diesem Fall müsse Wiedemann jedoch freigestellt werden. Es würden Versorgungsbezüge für sie fällig, die die ARD nicht zahlen wolle. Deshalb habe sie beschlossen, das Sekretariat weiterzuführen und seine Mandatin derart zu mobben, dass sie von sich aus kündige.

Ein weiteres Indiz für die wahren Absichten der Intendanten mit dem Generalsekretariat sei dessen beschlossener Umzug zum 1. Juli. Dann müsse das Generalsekretariat seine bevorzugte Lage am Schiffbauerdamm in der Nähe zur Politik aufgeben und in das Gebäude des RBB umziehen, in eine "Besenkammer", so Meier gegenüber der Zeitung. Der Anwalt kündigt an, der Prozess werde ein "Riesenverfahren". Er beabsichtige, sämtliche Intendanten als Zeugen vor das Landgericht laden zu lassen.

Schmitt-Rolfes, Anwalt der ARD, wirft Verena Wiedemann indes vor, sie akzeptiere nicht, dass das Generalsekretariat den ARD-Vorsitz lediglich "unterstütze". Der Vorsitzende Richter hat darauf hingewiesen, dass eine weitere Zusammenarbeit offensichtlich schwierig sei, wenn Verena Wiedemann infolge der bisherigen Zusammenarbeit psychisch erkrankt sei. Wann das Verfahren vor dem Arbeitsgericht fortgesetzt wird, ist offen. ARD-Vertrrter Schmitt-Rolfes hat das Gericht um mindestens zwei Monate Zeit gebeten, die er zur Erwiderung der 124-Seiten umfassenden Klageschrift benötige. Das Gericht ist damit einverstanden.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.