Bei dem rechtlichen Vorgehen gehe es 9Live nicht darum, prinzipiell alle Regelungen außer Kraft zu setzen, teilt der Sender am Freitagmorgen mit. Selbstverständlich wolle 9Live die Errungenschaften aus der Vergangenheit auch weiterhin einhalten, wie etwa das Mindestalter für Teilnehmer ab 18, die Begrenzung der Teilnahmegebühr auf 50 Cent vom Festnetz und die zahlreichen Hinweise in der Bildschirmmaske. "Was aber nicht sein kann, ist, dass wir inhaltlich bis an den Rand des Vertretbaren reglementiert werden, z.B. Erstgewinnern keine doppelten Gewinnchancen einräumen dürfen. Wir wollen unseren Zuschauern weiterhin faires und transparentes Call TV anbieten. Die Gewinnspielsatzung darf keine Bedrohung für unser Geschäftsmodell sein", erklärt 9Live-Geschäftsführer Ralf Bartoleit

Der Privatfunkverband VPRT hatte erst kürzlich stellvertretend für die betroffenen Sender den Rückgang der Call-In-Erlöse nach Inkrafttreten der Satzung im Frühjahr beklagt. Vor dem Hintergrund rückläufiger Werbeerlöse seien die kommerziellen Stationen umso mehr auf zusätzliche Einnahmequellen angewiesen, so das Argument. Die Gewinnspielsatzung regelt unter anderem die Höchstpreise, die den Anrufern durch ihre Teilnahme an den TV-Quizsendungen entstehen dürfen.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.