Pressekodex:
3 von 10 Rügen: Presserat nimmt sich Focus Online vor
Prügel vom Presserat: Focus Online kassiert insgesamt drei öffentliche Rügen. Zu den Abgestraften zählen unter anderem auch auch Bild Online. Der Vorwurf lautet in sieben von zehn Fällen auf Schleichwerbung.
Der Deutsche Presserat hat zehn öffentliche Rügen ausgesprochen. Der Beschwerdeausschuss mahnt dabei besonders Schleichwerbung an, in sieben Fällen sei das Gebot der klaren Trennung von Werbung und Redaktion nicht eingehalten worden,heißt es am Freitag. Focus Online ist insgesamt drei Mal unter den Gerügten.
Für allzu werblich gehaltene Beiträge mahnt der Presserat etwa RP Online an. Das Online-Format der "Rheinischen Post" hatte über ein Kreditangebot einer Bank ausschließlich positiv und nach Angaben des Gremiums völlig unkritisch berichtet. Der Veröffentlichung war zudem ein Foto beigestellt, das einen Mitarbeiter der Bank mit einem großen Werbeplakat für das Angebot zeigte. Das Magazin "St. Georg" bekommt eine öffentliche Rüge für einen vierseitigen Artikel über eine Reitsport-Kollektion veröffentlicht. Der Beitrag stammte vom Hersteller selbst und enthielt sowohl werbliche Formulierungen als auch einen Hinweis auf eine konkrete Bezugsquelle sowie eine weitere Kollektion. Als nicht gekennzeichnete Werbung wertet der Presserat zudem Beiträge der "Westfälischen Nachrichten", von "L.A. Multimedia", "Sonntag Aktuell" und der "Leipziger Volkszeitung". Focus Online bekommt eine Rüge wegen eines Beitrags über die Gründe für die Beliebtheit einer Drogeriekette; bei der Aufzählung einzelner Punkte hat die Redaktion nach Meinung des Presserats jegliche Distanz vermissen lassen.
Das Burda-Portal handelte sich weitere Rügen ein: Focus Online hatte ein ursprünglich zu Werbezwecken erstelltes Video als "echte Nachricht" in der Rubrik "Panorama" veröffentlicht. Der Spot zeigt wie ein russischer Polizist während einer Verkehrskontrolle vor einem Rudel Wölfe in das kontrollierte Auto flüchten muss. Die Tiere waren jedoch computergeneriert, bei dem Video handelt es sich um eine Wodka-Werbung - eine Kennzeichnung fehlte. Laut Presserat stellt das einen Verstoß gegen das im Pressekodex festgeschriebene Gebot zur wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit dar.
Eine öffentliche Rüge bekommt Focus Online zudem wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsschutzes: Das Portal hatte auf Facebook über den Suizid einer 13-Jährigen berichtet. Die Redaktion hatte ein Bild des Mädchens beigefügt und darüber hinaus noch ihren vollen Namen angegeben.
Der Presserat straft auch Bild Online ab: Die Redaktion hatte ein Video veröffentlicht, das zeigt, wie Sportler der European Games von einem Bus angefahren werden. Sie erlitten zum Teil schwere Verletzungen. Das Video zeigt mehrfach den Moment des Aufpralls. Laut Presserat geht diese "sensationalistische Darstellung" über ein öffentliches Interesse hinaus.
Neben öffentlichen Rügen gab es 19 Missbilligungen und 37 Hinweise. Der Presserat wertete insgesamt zwölf Beschwerden als begründet, verzichtete jedoch auf eine Maßnahme. 70 Beschwerden erachtete er als unbegründet. Grundlage für die Entscheidungen ist der Pressekodex.