"Super Nanny" wehrt sich gegen Hiebe der Medienwächter
Eine Szene aus der RTL-Sendung "Super Nanny" verstößt für Jugendschützer gegen die Menschenwürde. Der Sender wehrt sich. Die Prüfer rügen insgesamt 32 Jugendschutzverstöße im TV und im Netz.
Eine Mutter schreit vor laufender Kamera ihr Kind an und schlägt zu. Diese Szene aus der RTL-Sendung "Super Nanny" vom 5. Mai 2010 verstößt für Jugendschützer gegen die Menschenwürde. Laut RTL haben zwei Medienanstalten Bußgelder dagegen verhängt. Das Kind wird in seinem sozialen Achtungsanspruch verletzt und zum Objekt der Zurschaustellung degradiert", kritisieren die Jugendschützer die Darstellung.
Doch RTL will die Rüge nicht so einfach hinnehmen: Der Sender befinde sich im Dialog mit den Medienkontrolleuren, sagt RTL-Sprecherin Anke Eickmeyer der Nachrichtenagentur "dpa". "Da wir die Beanstandung der fraglichen Folge nicht nachvollziehen können und für unangemessen halten, haben wir gegen die Bescheide selbst Rechtsmittel eingelegt." Sie verrät auch, dass die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) nachträglich die Folge gepüft habe. Dabei habe sie keinen Verstoß gegen die Menschenwürde festgestellt. Auch die Staatsanwaltschaft ist involviert gewesen – doch sie habe nichts Strafbares entdeckt, so RTL. Künftig würden nun alle Sendungen der "Super Nanny" vor Ausstrahlung der FSF vorgelegt.
Auch noch in 31 anderen Fällen wurden im ersten Quartal 2011 Rügen an Sender und Internetanbieter verteilt. In mehreren weiteren Fällen sind von TV-Sendern Beiträge mit jugendgefährdeten Inhalten, die erst nachts laufen dürfen, zu früh ausgestrahlt worden. Bei Internetanbietern bemängelte die Kommission unter anderem Pornografie und die Verherrlichung des Nationalsozialismus. Bei zwei von Kabel eins und Tele 5 ausgestrahlten Spielfilmen bemängelt die KJM ferner, dass diese erst ab 18 Jahren freigegebenen Streifen vor 23.00 Uhr liefen. Der Teleshoppingsender Jamba TV wird gerügt, weil er am frühen Morgen Werbespots für Erotik-Dienste ausgestrahlt hat.