"Manager-Magazin" siegt im Prozess um "Reichen-Liste"
Das "Manager-Magazin" darf weiterhin die Vermögensverhältnisse der "500 reichsten Deutschen“ - inklusive der Angaben des vergbelich klagenden Bofrost-Gründers Josef H. Boquoi.
Das "Manager-Magazin" darf auch weiterhin die Vermögensverhältnisse der „500 reichsten Deutschen“ in einem gleichnamigen Ranking veröffentlichen. Das entschied das Landgericht München I am Mittwoch und wies damit eine Klage des Bofrost-Gründers Josef H. Boquoi zurück.
Das Magazin hatte Boquoi mit einem geschätzten Vermögen von 950 Millionen Euro als Nummer 92 in dem Ranking aufgeführt. Das wollte der Unternehmer der Zeitschrift verbieten lassen. Das "Manager-Magazin" veröffentlicht das Reichen-Ranking bereits mehreren Jahren. Es sei "verblüffend, dass es keinen Präzedenzfall gibt“, stellte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner fest.
Boquois Anwalt Christian Schertz argumentierte zum einen mit der Privatsphäre seines Mandanten: Dieser habe sich aus dem Tiefkühlkost-Konzern inzwischen zurückgezogen, es handele sich um sein Privatvermögen. Zum anderen warf er dem Manager-Magazin vor, falsche Tatsachen verbreitet zu haben. Die im Ranking genannte Vermögenssumme weiche um mehr als zehn Prozent vom tatsächlichen Vermögen Boquois ab. Sein Mandant müsse es als Privatmann nicht dulden, in solch einer "öffentlichen Hitparade“ genannt zu werden.
Der Manager-Magazin-Verlag, vertreten durch den Anwalt Konstantin Wegner, hielt dem entgegen, dass ein Vermögen ab einer bestimmten Höhe ein Einflussfaktor auf die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse sei. Zudem sei jedem Leser bewusst, dass es sich bei den genannten Vermögenssummen um Schätzungen handele, die jedoch sorgfältige Recherchen zur Grundlage hätten.
Die Begründung des Gerichts steht noch aus. Schertz hatte im Vorfeld der Verhandlung bereits durchblicken lassen, im Falle einer Niederlage in der ersten Instanz Berufung einzulegen.