Bliebe es bei Einzelfällen, so wäre dies für die Zustellfirmen durch das Anlegen sogenannter VIP-Adressen durchaus zu managen. Nicht aber, wenn das Beispiel serienweise oder gar massenhaft Schule machen würde. Gänzlich unmöglich sei es, so sagt ein Brancheninsider, selektiv nur die Prospekte einzelner Firmen aus dem Gesamtprospekt-Paket herauszufiltern. Entweder man erhalte Werbung oder eben keine.

Ob das die Richter am Bundesgerichtshof im Zweifel genauso sehen würden, ist offen.


Autor: Markus Weber

Markus Weber ist seit 20 Jahren Mitglied der W&V-Redaktion. Als Nachrichtenchef ist er für die aktuellen Themen auf wuv.de zuständig. Darüber hinaus ist er innerhalb der Redaktion der Themenverantwortliche für "CRM & Data". Aufgewachsen ist Markus auf einem Bauernhof im Württembergischen Allgäu. Mit fünf Geschwistern.