
"Einkauf aktuell"-Urteil: Gefahr für die Prospektzusteller
Die Post darf ihr Werbeblatt "Einkauf aktuell" einem Verbraucher nicht zustellen, wenn dieser zuvor per E-Mail mitgeteilt hat, dass er das Blatt nicht wünscht. Dies hat das Landgericht Lüneburg entschieden. Das gilt auch dann, wenn am Briefkasten kein Werbeverbots-Aufkleber angebracht ist.
Die Deutsche Post darf ihr Werbeblatt "Einkauf aktuell" einem Verbraucher nicht zustellen, wenn dieser zuvor per E-Mail mitgeteilt hat, dass er das Blatt nicht wünscht. Das hat das Landgericht Lüneburg in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. Dies gilt auch dann, wenn am Briefkasten kein Werbeverbots-Aufkleber angebracht ist. Der Post droht bei Zuwiderhandlung eine Strafe von bis zu 250.000 Euro.
Das Gericht begründet sein Urteil mit der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, konkret geht es dabei um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Den Kläger hatte es genervt, dass er das Gratisblatt - umhüllt von einer Schutzfolie aus Plastik - jeden Samstag aus seinem Briefkasten holen und es entsorgen musste. Ob die Post gegen das Urteil in Revision geht, steht noch nicht fest. Die Entscheidung darüber wird erst nächste Woche fallen, sagte ein Post-Sprecher gegenüber W&V Online.
Falls das Urteil Bestand hat und höchstrichterlich bestätigt wird, drohen massive Auswirkungen auf die gesamte Branche der Haushaltswerbung. Die bisherige Rechtslage, nach der ein Werbeverbots-Aufkleber am Briefkasten nötig ist, um künftig keine Werbeprospekte mehr zu erhalten, erwies sich als recht praktikabel. Sollte sich dies ändern, bekommen die Zusteller wohl ein Problem.
Bliebe es bei Einzelfällen, so wäre dies für die Zustellfirmen durch das Anlegen sogenannter VIP-Adressen durchaus zu managen. Nicht aber, wenn das Beispiel serienweise oder gar massenhaft Schule machen würde. Gänzlich unmöglich sei es, so sagt ein Brancheninsider, selektiv nur die Prospekte einzelner Firmen aus dem Gesamtprospekt-Paket herauszufiltern. Entweder man erhalte Werbung oder eben keine.
Ob das die Richter am Bundesgerichtshof im Zweifel genauso sehen würden, ist offen.