
Interview:
"Die schwatzhafte Frau Himmelreich": Ralf Höcker über den Fall Brüderle
Legal, legitim, intim: Was geht in der Berichterstattung über peinliche Prominente und was geht nicht? W&V Online hat dazu Staranwalt Ralf Höcker befragt. Der Jurist, der u.a. für Jörg Kachelmann und Heidi Klum arbeitet, hat zum Fall Brüderle/Himmelreich seine ganz spezielle Meinung.
Wenn Prominente ungewollt auf die Titelseiten geraten, schlägt meist die Stunde von Ralf Höcker: Der Kölner Medien- und Markenrechtler ist "Staranwalt" im eigentlichen Sinne; auf seiner Mandantenliste stehen u.a. Jörg Kachelmann, Felix Magath und Heidi Klum. Höcker kennt den Medienzirkus nicht nur aus anwaltlicher Sicht: Als Bestseller-Autor ("Lexikon der Rechtsirrtümer") und RTL-Moderator ("Einspruch - Die Show der Rechtsirrtümer") hat der promovierte Jurist massentaugliche Entertainment-Qualitäten bewiesen. W&V Online hat Ralf Höcker zum Fall Brüderle befragt: Was ist in der Berichterstattung über Brüderles Bargespräche legal und was ist legitim?
Herr Höcker, Rainer Brüderle habe sich "zu viele Freiheiten" herausgenommen, heißt es im "Stern". Wie schätzen Sie die geschilderten Vorfälle ein? Ist er zu weit gegangen?
Ralf Höcker: Das weiß kein Mensch. Frau Himmelreich hat die Situation subjektiv in einer bestimmten Weise wahrgenommen, sie selektiv abgespeichert und nach mehr als einem Jahr noch einmal selektiv wiedergegeben. Da bleibt viel Raum für Verzerrungen und Fehler. Die gleiche Situation mag sich aus anderer Perspektive ganz anders dargestellt haben. Auf dem Mediendebattenportal "Vocer" habe ich dies in einer Glosse mit den Originaldialogen, an die sich Frau Himmelreich im "Stern" zu erinnern glaubt, einmal demonstriert. Abgesehen davon spielt es aber überhaupt keine Rolle, ob Herr Brüderle zu weit gegangen ist. Wenn ja, muss er sich bei der Dame entschuldigen. Aber das ist dann eine Privatangelegenheit. Nicht jede private Unhöflichkeit wird gleich zu einem Politikum mit öffentlichem Informationswert, nur weil der unhöflich Handelnde ein Jahr später plötzlich ein bisschen wichtiger wird. Es hat schlicht niemanden zu interessieren, ob und wie Herr Brüderle möglicherweise mit Frauen zu flirten versucht. Und so hart es klingt: Es besteht auch kein berechtigtes Informationsinteresse daran, ob eine Politikjournalistin sich angebaggert, nicht ernst genommen oder in sonstiger Weise unangenehm berührt fühlt. Die Dame überschätzt auch ihre eigene Bedeutung.
Zotiges Verhalten, anzügliche Bemerkungen, sexuelle Übergriffe – bis zu welchem Punkt sind Berichte darüber überhaupt statthaft?
Zotiges Verhalten und anzügliche Bemerkungen sind Privatsache, darüber darf grundsätzlich nicht berichtet werden. Über sexuelle Übergriffe durch Politiker oder andere wichtige Menschen darf man dagegen berichten, wenn einigermaßen gesichert ist, dass an dem Verdacht etwas dran ist und wenn der Betroffene nicht vorverurteilt wird. Herr Brüderle ist allerdings eindeutig nicht sexuell übergriffig geworden, sondern hat Frau Himmelreich im äußersten Fall angebaggert, was in Deutschland im Gegensatz zu anderen Regionen der Welt keine Straftat darstellt. Hinzu kommt, dass alles, was Journalisten in vertraulichen Hintergrundgesprächen erfahren, vertraulich bleiben muss. Das schreibt das Presserecht vor, das war bisher aber auch presseethisch unbestritten. Der "Stern" hat einen Tabubruch begangen, der es der schwatzhaften Frau Himmelreich, möglicherweise aber auch anderen Journalisten künftig schwerer machen wird, in offensichtlich vertraulichen Situationen an Informationen zu kommen. Denn Verschwiegenheit ist die höchste Tugend des Journalisten gegenüber seiner Quelle. "Spiegel Online" berichtet heute über die Situation in den USA: Dort lassen die Politiker aus Angst vor Indiskretionen überhaupt keine Journalisten mehr privat an sich heran. Die Medien müssen selbst wissen, ob sie solche Verhältnisse auch in Deutschland haben wollen.
Wie sollten sich Politiker, die mit derlei Vorwürfen konfrontiert werden, dazu verhalten?
Sie müssen sorgfältig abwägen, ob es im Einzelfall besser ist, juristisch gegen einen solchen Presserechtsverstoß vorzugehen, ihm kommunikativ zu begegnen oder ihn schlicht zu ignorieren. Welche Reaktion die richtige ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das ist Erfahrungssache. Wichtig ist, dass man keine Option von Vornherein ausschließt.
Ein Jahr liegt zwischen dem Vorfall und der Berichterstattung, manch einer vermutet dahinter eine kalkulierte Kampagne. Machen sich Medien strafbar, wenn sie Informationen zurückhalten, um sie zu einem späteren Zeitpunkt, der eventuell größere Aufmerksamkeit verspricht, einzusetzen?
Dass jede Redaktion ihren Giftschrank hat, den sie erst dann öffnet, wenn das Gift seine größte Wirkung zu entfalten verspricht, ist ja bekannt. Medien machen sich durch solche Praktiken nicht strafbar aber möglicherweise unglaubwürdig – so zum Beispiel im Fall Brüderle/Himmelreich.
Nach dem Stern-Bericht wurden schnell Spekulationen über ähnliches Betragen weiterer Politiker laut. Inwieweit dürfen solche Mutmaßungen geäußert werden?
Sie dürfen nicht geäußert werden, wenn sie falsch sind, wenn sie sich auf Geschehnisse im Rahmen eines vertraulichen Gesprächs beziehen oder wenn sie die Schwelle alltäglicher Banalität nicht übersteigen. Auch Politiker haben ein Recht auf Privatsphäre und dazu gehört auch, dass private Fehltritte nicht in die Öffentlichkeit gehören.