Händler vs Springer und Grosso:
"Bild"-Boykott: Wie sich ein Edeka-Markt mit Springer anlegt
Das Imperium schlägt zurück: Weil ein sächsischer Edeka-Händler keine "Bild"-Zeitung verkaufen wollte, bekommt er jetzt gar keine Zeitungen und Zeitschriften mehr.
Wer bei Edeka Heymer im sächsischen Chemnitz die "Bild" kaufen möchte, geht leer aus. Ebenso wie bei allen anderen Presseerzeugnissen. Wenn der Kunde nicht vor leeren Zeitungs- und Zeitschriftenregalen steht, dann wird er nur Kinderbücher, Malbücher oder Bestseller vorfinden.
Was steckt dahinter? Laut der Unternehmensführung des Edeka-Marktes hat der Mitteldeutsche Pressevertrieb (MPV), ein Pressezulieferer aus Thüringen, die Zusammenarbeit mit dem Markt gekündigt. "Mit der Begründung, dass wir uns standhaft weigern die Bild Zeitung zur Auslage zu bringen", wie es auf der Facebook-Seite des wehrhaften Unternehmens steht. Der Edeka-Markt hatte sich zuvor Ende März dem Boykott gegen "Bild" angeschlossen, mit dem kleinere Tankstellen, Geschäfte und Kioske gegen die Art der Berichterstattung rund um den Absturz der German-Wings-Maschine protestieren wollten. Nach wie vor gab es bei Edeka Heymer keine "Bild" mehr zu kaufen.
Kurz vor Pfingsten hat der Grossist MPV nun also reagiert, den Springer zu seinen Partnern zählt, und den Pressevertrieb an Edeka Heymer ganz eingestellt. Facebook-User witterten umgehend einen Komplott. "Das sieht aus, als würde der Springer Verlag Druck machen", schrieb beispielsweise ein Nutzer.
W&V Online hat beim Verlag nachgehakt. Dort bestätigt man, dass "der Mitteldeutsche Pressevertrieb die Belieferung des betreffenden Edeka-Händlers eingestellt hat". Zur Begründung heißt es bei Springer:
"Wir nehmen Kritik an Bild immer ernst - jeder ist frei, zu entscheiden, ob er Bild lesen möchte. Ein Zeitungshändler hat, abgesehen von seiner persönlichen Meinung, aber eine wichtige Funktion: Mit seiner Auslage ermöglicht er seinen Kunden, die Medienvielfalt in Deutschland überhaupt in Anspruch nehmen und sich ihre eigene Meinung bilden zu können."
Dass Edeka Heymer mit dem "Bild"-Bann eine Vorauswahl für den Leser getroffen hat, akzeptieren Grossist und Springer ergo nicht. Von "Vertragsbruch" des Edeka-Händlers ist die Rede. Weiter heißt es beim Verlag, das Presse- und Meinungsfreit sei ein zentrales Gut in Deutschland. Und: "Das Grosso-Dispositions-System sorgt dafür, dass Menschen in Deutschland beim Zeitungs- und Zeitschriftenhändler genau diese Pressefreiheit durch ein vielfältiges Angebot an Medien erleben können." Die "Bild"-Mutter "bedauert deshalb ganz besonders, dass wir den Händler bislang davon nicht überzeugen konnten". Springer will nun "in jedem Fall weiterhin das Gespräch mit ihm suchen, um im Sinne der Leser eine Lösung zu finden".
Noch zeigt sich der Edeka-Händler standhaft und behält ganz oben auf seiner Facebook-Seite dieses Statement, aus dem im Text zitiert wurde:
Update: Gegenüber "kress.de" haben sich Verbände zum "Bild“-Bann bei Edeka Heymer geäußert – und warnen davor, dass der Einzelhandel „Pressezensur“ betreibe. Der Händler dürfe die „Bild“-Zeitung „mit spitzen Fingern anfassen, wenn er sie nicht mag. Verkaufen muss er sie aber trotzdem", sagt der Sprecher des Deutschen Journalistenverbands DJV, Hendrik Zörner, dem Dienst. Beim Zeitschriftenverleger-Verband VDZ heißt es gegenüber „kress.de“: "Wenn der Einzelhandel das Pressesortiment anhand politisch-inhaltlicher Kriterien bestimmt, stürzt ein Eckpfeiler der Pressevielfalt, die Neutralität und Diskriminierungsfreiheit des Pressegrossovertriebs in sich zusammen.“
Inzwischen liegt auch ein Statement vom Grossoverband vor. Er lehnt die Aktion des Händlers wortreich ab:
Presse ist unteilbar – Warum ein Händler bestimmte Presseprodukte nicht boykottieren darf
Im Handel mit Zeitungen und Zeitschriften disponiert nicht der Einzelhändler sondern der neutrale Pressegroßhändler das Sortiment. Dadurch soll gewährleistet werden, dass alle Titel in das Angebot gelangen können und nicht nur populäre bzw. umsatzstarke Printmarken. Doch mitunter lehnen Einzelhändler bestimmte Titel aus persönlichen oder sonstigen Gründen vehement ab. Wie zuletzt ein EDEKA-Händler in Thüringen, der sich weigerte, die Tageszeitung BILD in seinem Geschäft anzubieten. Der Mitteldeutsche Pressevertrieb stellte nach intensiven Gesprächen die Belieferung des Einzelhändlers insgesamt ein. Der Bundesverband Presse-Grosso erläutert – unabhängig vom Einzelfall – grundsätzlich warum Presse unteilbar ist:
Presse ist keine Ware wie jede andere. Eine freie Presse hat demokratische Systemrelevanz. Das Gebot der Pressefreiheit und Pressevielfalt findet nur dort eine Einschränkung, wo strafrechtliche Grenzen überschritten werden – etwa im Bereich des Jugendmedienschutzes oder des Verfassungsschutzes. Der Pressehandel nimmt eine wichtige Funktion wahr. Er sorgt dafür, dass die Bürger vor Ort ungehinderten Zugang zu und freie Auswahl aus einem möglichst breiten Pressesortiment erhalten. Presseerzeugnisse müssen den freien Marktzugang erhalten – unabhängig ihrer redaktionellen Ausrichtung und Marktstellung. Eine Zensur findet nicht statt. Der Pressegroßhandel stellt das Sortiment standortspezifisch mittels moderner Analysen und Prognosen anhand der jeweiligen Verkaufschancen verkaufstäglich individuell neu zusammen. Nicht verkaufte Hefte können vom Einzelhandel gegen volle Gutschrift an den Pressegroßhandel zurückgegeben werden.
Der Pressegroßhandel pflegt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Einzelhandel. Wenn ein Einzelhändler die Belieferung mit bestimmten Presseprodukten konsequent verweigert, ist dies vertragsrechtlich und medienpolitisch problematisch und im Übrigen für den Händler selbst wirtschaftlich schädlich. In der Regel wird die Situation durch vertrauensbildende Gespräche zwischen dem Pressegroß- und Einzelhändler im Vorfeld bereinigt. Dem Pressegroßhändler gelingt es grundsätzlich, an den Einzelhändler zu appellieren, seiner Verantwortung für ein ungeteiltes Pressesortiment nachzukommen. Sollten die vertrauensvollen Gespräche im Einzelfall zu keinem Ergebnis führen, dann bleibt dem Pressegroßhändler letztlich nichts anderes übrig, als die Belieferung des boykottierenden Einzelhändlers einzustellen. Dieser unpopuläre Schritt ist bedauerlich aber im Sinne der vielfaltssichernden Wirkungen des Pressevertriebssystems konsequent. Denn das Gebot der Pressevielfalt und der Erhalt gleicher Verkaufschancen für das gesamte Pressesortiment sind höher zu bewerten, als die Partikularinteressen des Händlers und der übrigen Presseverlage, die nicht vom Boykott betroffen sind.