Titanic, taz und Co.:
Presserat: Online überholt Print bei den Beschwerden
1347 Leser wandten sich 2013 mit Beschwerden gegen "Titanic","taz" und Co. an den Deutschen Presserat. Fast zwei Drittel beziehen sich auf Web-Texte.
Wenn die "Titanic" die Hostie in der katholischen Kirche als "Pille danach" bezeichnet, muss das Satireblatt eine Rüge des Deutschen Presserats nicht fürchten. Zwar richteten sich 17 Beschwerden im vergangenen Jahr gegen die Postkarte. Doch das Selbstkontrollorgan der Printmedien sieht den Beitrag durch die Presse- und Satirefreiheit gedeckt - und nicht als Beleidigung religiöser Gefühle. Interessant: Online überholt Print auch bei den Beschwerden. Mittlerweile beziehen sich die meisten Beschwerden (59 Prozent) auf im Internet erschienene Texte der Zeitungen und Zeitschriften. Zu den häufigsten Verstößen der Medien gehörten im vergangenen Jahr neben Recherchefehlern die Verletzung des Persönlichkeitsrechts und Diskriminierung. Insgesamt wandten sich im vergangenen Jahr 1347 Leser an den Rat, 2012 waren es noch 1500. Allerdings wurden davon 2013 nur 465 Beschwerden zugelassen und in den Ausschüssen behandelt. In 28 Fällen wurden öffentliche Rügen sowie 51 Missbilligungen gegen Medien ausgesprochen.
Weitere Beispiele: Besonders erhitzte die Gemüter 2013 ein Kommentar der "taz" zur Papstwahl mit dem Titel "Junta-Kumpel löst Hitlerjunge ab", gegen den 49 Beschwerden eingingen, wie der Presserat mitteilt. Die "taz" kassierte dafür eine Rüge des Gremiums. Einen Sammelprotest löste die Berichterstattung des Magazins "Stern" über "die Tricks der Optiker" aus, den der Presserat allerdings als unbegründet betrachtete. Unbegründet war auch die Beschwerde gegen eine "Bild"-Schlagzeile zu Beate Zschäpe zu einem Auftritt im NSU-Prozess: "Der Teufel hat sich schick gemacht". Auch die Schlagzeile über den "Protz-Bischof von Limburg" bewegte sich im Rahmen der Pressefreiheit.
Ernst wird es aber beim "Titanic"-Titel zum verunglückten Michael Schumacher. Über Konsequenzen will das Gremium im März beraten. Das Satire-Magazin aus Frankfurt hatte auf seine Februar-Ausgabe die Schlagzeile "So schlimm erwischte es Schumi" und dazu das Gesicht Niki Laudas gedruckt. Der Presserat hat die zwei vorliegenden Beschwerden Mitte März auf der Tagesordnung. Dann will der Rat auch über die Fotos der Regionalzeitung "Die Harke" aus der Wohnung des SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy beraten, gegen die drei Beschwerden vorliegen. Bei der "Titanic" geht es um den Vorwurf der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Bei der "Harke" kommt noch der Vorwurf hinzu, sich über die Unschuldsvermutung hinweggesetzt zu haben. Auf Grundlage des Pressekodex entscheidet das Gremium, ob eine Leserbeschwerde begründet ist und spricht gegebenenfalls Rügen oder Missbilligungen aus.
dpa/ps