Die 3G-Nachweispflicht gilt im Übrigen nicht nur für Arbeitsplätze im Innenbereich, sondern auch für Außengelände von Betrieben oder auf Baustellen. Ein negativer Corona-Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test höchstens 48 Stunden alt sein. An diese neue Realität müssen sich alle Arbeitnehmer nun wohl gewöhnen.


Autor: Hannah Klaiber

Hannah Klaiber führt seit 2011 die Schmier & Fink UG in München und Berlin, die seit jeher auf das "Star Wars"-Motto setzt: "Do… or do not. There is no try." Bevor sie sich mit ihrer Redaktionsagentur den größten beruflichen Traum erfüllt hat, tobte sie sich unter anderem als Head of Entertainment Department beim Condé Nast-Verlag aus. Dafür, dass es auch in ihrer Freizeit nie langweilig wird, sorgen ihre zwei Hunde Lumi und Averell genauso wie ihre Arbeit als ehrenamtliche Sanitäterin.