Unterschiedliche Einschätzungen

Der britische Branchendienst Press Gazette hat dazu mehrere Rechtsexperten befragt. Und kaum verwunderlich: Die kommen zu recht unterschiedlichen Einschätzungen.

So erklärte beispielsweise David Banks, Experte für Rechtsfragen im Journalismus, dass es sich um einen Verstoß gegen das britische Gesetz über Computermissbrauch (Computer Misuse Act) handeln könnte. In den USA habe das FBI bereits davor gewarnt, dass es sich beim sogenannten "Zoom Bombing" um einen kriminellen Tatbestand handle. In Großbritannien habe es bislang allerdings keine entsprechenden Warnungen gegeben.

Ein anderer, namentlich nicht genannter Rechtsexperte sieht den Vorgang weniger dramatisch: Sollte Di Stefano den Link zu der Zoom-Konferenz von einem Dritten erhalten haben, sei das Einschleichen wohl eher nicht als krimineller Tatbestand zu werten. Ohnehin stelle sich die Frage, ob ein Online-Meeting mit 100 Teilnehmern überhaupt als "nicht öffentlich" oder "vertraulich" klassifiziert werden könne.

Der Rechtsexperte Matthew Dando wiederum ist der Meinung, dass der britische Computer Misuse Act tatsächlich ein Waffenarsenal biete, um derartige Aktionen strafrechtlich zu verfolgen. Es gebe aber Gründe, daran zu zweifeln, so Dando, dass die Behörden überhaupt Lust verspüren oder über die Ressourcen verfügen, um eine Strafverfolgung auch wirklich in Gang zu setzen.

Diese Inhalte stehen leider nicht mehr zur Verfügung.

Autor: Franz Scheele

Schreibt als freier Autor für W&V Online. Unverbesserlich anglo- und amerikanophil interessieren ihn besonders die aktuellen und langfristigen Entwicklungen in den Medien- und Digitalmärkten Großbritanniens und der Vereinigten Staaten.