Und warum dürfen das die Sender? Die rechtliche Grundlage für den Datenabgleich sei der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, erklären die Öffentlich-Rechtlichen einmal mehr. Der Gesetzgeber ermögliche damit, die vorhandenen Beitragskonten des Beitragsservice mit den Daten der Behörden zu vergleichen, um so sicher zu stellen, dass sich alle beitragspflichtigen Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen. In der Vorbereitung zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der seit 1. Januar in Kraft ist, haben Verfassungsrechtler am Werk mitgezimmert.

Am 1. Januar 2013 hat der neue Rundfunkbeitrag die bisherige Rundfunkgebühr abgelöst. Somit wird per Haushalt und nicht mehr abhängig von der Zahl der Empfangsgeräte der weiterhin gültige Betrag von 17,98 Euro mit Monat erhoben. Das neue Finanzierungsmodell schaffe Beitragsgerechtigkeit und sichere so das solidarische Prinzip des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems – erklären die Sender. Manche Unternehmen mit großen Fuhrpark müssen nun aber deutlich mehr bezahlen – Konzerne wie Rossmann ziehen deshalb gegen den Rundfunkbeitrag vor Gericht. Ehemalige Schwarzseher haben eventuell neue Schlupflöcher gefunden – es ist nun beispielsweise rechtens, dass Mitbewohner ein Wohngemeinschaft unentgeltlich mitglotzen.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.