
Wettbewerbsverzerrung:
Bundeskartellamt nimmt Apple ins Visier
Das Bundeskartellamt will Apples marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb prüfen. Damit haben Deutschlands oberste Wettbewerbshüter derzeit Verfahren gegen alle vier GAFAs am Laufen.

Foto: Apple
Nach Facebook, Amazon und Google hat es jetzt auch Apple erwischt: Das Bundeskartellamt hat heute gegen den IT-Riesen aus dem kalifornischen Cupertino ein Verfahren nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne eingeleitet.
Seit Januar diesen Jahres können die Kartellwächter in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken verbieten. Möglich machte dies die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, wodurch die Behörde vor allem bei den großen Digital-Plattformen früher und effektiver eingreifen kann.
Gegen Apple hat das Bundeskartellamt nun die erste Stufe eingeleitet, in der diese marktübergreifende Bedeutung festgestellt wird. Ein Anhaltspunkt für eine solche Position eines Unternehmens kann ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem sein. "Wir werden jetzt prüfen, ob Apple rund um das iPhone mit dem proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte errichtet hat", kündigt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, an.
Problem: Hardware und Services aus einer Hand
Im Fokus der Untersuchungen steht also die Tatsache, dass Apple außer der Hardware auch die verschiedenen gerätebezogenen Services dazu vertreibt. Daher will sich die Behörde neben der Stellung des Konzerns in diesen Bereichen unter anderem auch mit der "weitreichenden Integration über mehrere Marktstufen, der technologischen und finanziellen Ressourcenstärke des Unternehmens sowie seinem Zugang zu Daten" beschäftigen. "Ein Schwerpunkt der Ermittlungen wird auf dem Betrieb des App Stores liegen, da er Apple vielfach befähigt, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen", so Mundt weiter.
Ausgehend von diesen ersten Untersuchungen plant das Kartellamt, sich in einem möglichen weiteren Verfahren konkrete Verhaltensweisen von Apple genauer anzusehen. Dem Amt liegen offenbar verschiedene Beschwerden gegen potenziell wettbewerbsgefährdende Praktiken vor. Neben Spotify haben sich unter anderem Verbände aus der Werbe- und Medienbranche über Apples Tracking-Einschränkung von Nutzern im Zusammenhang mit der Einführung des Betriebssystems iOS 14.5 beschwert.
Dabei zieht das Bundeskartellamt auch in Betracht, sich mit anderen Wettbewerbsbehörden wie der Europäischen Kommission in Verbindung zu setzen. Letztere hat ein laufendes Verfahren gegen Apple wegen der Beschränkungen des Streamingdienstes Spotify und einer entsprechenden Bevorzugung eigener Dienste.
Apple reagiert auf die Ermittlungen bislang recht entspannt: "Wir freuen uns darauf, unseren Ansatz mit dem Bundeskartellamt zu diskutieren und einen offenen Dialog über alle Bedenken zu führen", hieß es auf eine Anfrage der dpa. Der Konzern sei "stolz darauf, ein Motor für Innovation und Arbeitsplätze zu sein". Allein die iOS-Plattform unterstütze mehr als 250.000 Arbeitsplätze in Deutschland. (avf/mit dpa)