TV-Gebühren: Kirchhof für Haushaltsabgabe und Werbefreiheit
Das Gutachten Paul Kirchhofs rund um die künftige Ordnung der Rundfunkgebühren macht den Weg frei für die Haushaltsabgabe. Das Werk fordert außerdem die Werbefreiheit von ARD und ZDF. Erste positive Reaktionen der CDU sind schon da.
Das Gutachten des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof rund um ein neues Rundfunk-Gebührenmodell liegt offiziell vor. Die zwei Kernaussagen: Das Gutachten macht den Weg frei für einen geräteunabhängigen Finanzierungsansatz, die so genannte Haushaltsabgabe. Das Werk fordert außerdem die Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und schließt sich damit den Vorschlägen von Kurt Beck an, der unlängst den schrittweisen Ausstieg von ARD und ZDF aus der Werbung vorgeschlagen hat.
Prompt kommt die Reaktion aus den Ländern. Stellvertretend für viele CDU-regierte Länder begrüßt der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen die aktuelle Diskussion über die zukünftige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begrüßt. "Es ist gut, dass das rechtswissenschaftliche Gutachten von Professor Kirchhof nun vorliegt und eine gute Basis für eine fundierte weitere Behandlung des Themas bietet", sagt er nach Vorlage des Kirchhof-Werks in Berlin. Im Streit um die Rundfunkgebühr für Computer und die Definition anderer "neuartiger Rundfunkempfangsgeräte" hätten er und auch der schleswig-holsteinische Landtag die Einführung eines geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags gefordert. Diese monatliche Abgabe sei dann jeweils für jede Wohnung oder Betriebsstätte zu zahlen, unabhängig von der Zahl der Nutzer und der vorhandenen Geräte.
Auch die Forderung nach Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kommt gut an. Carstensen zeigt "Sympathie für diese Auffassung". Sie würde die Legitimation des Rundfunkbeitrags stärken. Die bei Fortfall von Werbung und Sponsoring bei ARD und ZDF entstehenden finanziellen Mindereinnahmen könnten durch Einsparungen von den Rundfunkanstalten erbracht werden, so Cartensen und spricht sich damit gegen einen Ausgleich durch mehr Gebühren aus. Auch ein Verzicht auf Angebote sei denkbar. Dies habe die BBC in England bereits vorgelebt.
In einer Sondersitzung der Ministerpräsidentenkonferenz am 9. Juni soll es nun voraussichtlich eine Grundsatzentscheidung geben. Die weitere Befassung müsse laut Carstensen "gründlich fortgesetzt werden und unter Einbindung der Landesparlamente erfolgen". Denkbar sei auch, dass die "alte" Rundfunkgebühr noch zwei Jahre länger gelte, um die neue Gebührenordnung in ordentlich Bahnen zu lenken und etwa auch den ARD-Finanzausgleich neu zu berechnen. ARD und ZDF begrüßen in einem ersten Schritt die Reformvorschläge für die Gebühr; die Forderung nach Werbeverboten haben sie in den vergangenen Wochen bereits vehement zurückgewiesen.