
Jetzt offiziell: DuMont macht Urlaub - aber wie lange?
Konstantin Neven DuMont, Vorstand für Strategie und Kommunikation beim Kölner Verlagshaus M.DuMont Schauberg, ist auf eigenen Wunsch vom Unternehmen beurlaubt worden.
Konstantin Neven DuMont, Vorstand für Strategie und Kommunikation beim Kölner Verlagshaus M.DuMont Schauberg, ist auf eigenen Wunsch vom Unternehmen beurlaubt worden. Damit "ruhen mit sofortiger Wirkung alle seine Funktionen und Ämter für die Mediengruppe", teilt M.DuMont Schauberg in einer dürren Pressenotiz mit.
Das Kölner Printhaus reagiert erstmals nach einer wochenlangen Stillhaltephase auf die öffentlichen Querelen um den Verlegersohn Konstantin Neven DuMont. Bislang hatte sich das viertgrößte deutsche Zeitungshaus nicht geäußert. Der Verlag betonte lediglich, dass man sich zum gegebenen Zeitpunkt äußern wolle.
Doch die Pressenotiz wirft neue Fragen auf. So ist unklar, wie lange die Beurlaubung dauert und ob Konstantin Neven DuMont nach einer gewissen Zeit wieder sein Vorstandsressort antritt. Unklar ist auch, wer in seiner Urlaubsphase sein Aufgabenfeld übernimmt oder ob die Aufgaben auf die anderen Vorstandsmitglieder verteilt werden - möglicherweise auf Christian DuMont Schütte, im Vorstand zuständig für Verlage und Beteiligungen.
Die jetzige öffentliche Mitteilung werten Branchenkenner deshalb als den Versuch des renommierten Printhauses, endlich einen Schlussstrich unter die wochenlange öffentliche Diskussion um den Verlegersohn zu ziehen, der wegen einer Blogger-Äffäre in die Schlagzeilen geriet. Zudem ist die Beurlaubung, die Konstantin Neven DuMont auf eigenen Wunsch vorgenommen hat, ein geschickter Schachzug für die Medienöffentlichkeit. So ist Konstantin Neven DuMonts Vater und Aufsichtsratsvorsitzende Alfred Neven DuMont nicht gezwungen, seinen eigenen Sohn rauszuwerfen. Damit vermeidet der Verlag einen weiteren Reputationsschaden.
Dennoch: Der Kölner Verlag und sein Aufsichtsratschef haben sich nur Zeit erkauft. Am Ende dürfte die Stunde der Wahrheit kommen und die Frage geklärt werden, ob das Kontrollgremium und damit auch der Vater seinen Sohn von seinem Vorstandsposten entbindet.