Bild.de ein Piratensender?
Ist das Youtube-Livestreaming Rundfunk im Internet? Wie sieht es mit den Videos auf Spiegel Online und Bild.de aus? Markus Hündgen hat die Situation analysiert und mit W&V Online darüber gesprochen
Auf das geplante Livestreaming-Angebot von YouTube Deutschland warten die deutschen User bisher vergeblich (W&V online berichtet). Das könnte nicht zuletzt am deutschen Rundfunk-Recht liegen. Standort und Zielpublikum wären in Deutschland da, aber: Das Livestreaming würde dem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterliegen. Und dort ist festgelegt, dass lineare Angebote im Internet, die für einen zeitgleichen Empfang bestimmt sind und 500 Nutzer gleichzeitig erreichen können, eine Sendelizenz benötigen. Markus Hündgen hat die Situation im ZDF-Blog "Hyperland" sehr umfangreich analysiert und dabei nicht nur YouTube unter die Lupe genommen. Denn die Zuschauergrenze von 500 Leuten gilt auch für Streaming-Angebote von "Spiegel Online" und Bild.de - für die theoretisch auch eine Senderlizenz beantragt werden müsste.
W&V Online sprach mit dem Video-Produzenten darüber, wie die Reaktionen waren und was er zu dem Vorwurf sagt, er würde sich mit seinem Plädoyer zum Anwalt der Öffentlich-Rechtlichen machen.
Waren Sie überrascht von den heftigen Reaktionen auf Ihren Artikel?
Naja, die Tatsache ist ja schon länger bekannt. Der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist schon seit 2010 gültig und über die Beschränkung auf 500 parallele Zuschauer wurde schon 2008 diskutiert. Was mich aber überraschte, war die Reaktion der Verlage. Spiegel hat eine Sendelizenz, aber bei Springer hieß es nur lapidar, "wir haben das Nutzungrecht", was aber nichts mit der Sendelizenz zu tun hat. Das könnte man jetzt böse auslegen und daraus argumentieren, dass bild.de illegal sendet. Wenn man es genau nehmen will, fungiert die größte News-Seite in Deutschland als Piratensender.
Aber wenn es keinen Kläger gibt…
Ja, die Landesmedienanstalten könnten da vielleicht tätig werden. Aber auch ein Mitbewerber könnte das Wettbewerbsrecht bemühen und in dem illegalen Streaming einen Wettbewerbsvorteil sehen.
Aber für ein kleines Start-up kann die Beantragung einer Sendelizenz schon eine ziemliche Hürde sein.
Ja, einer unserer Leser hat sich informiert und schrieb, dass für eine reine Internetzulassung wahrscheinlich 5.000 bis 15.000 Euro auf sein Start-up zukämen. Und letztlich betrifft das ja auch Podcaster und einige Blogger mit etwas größerer Reichweite. Einer der YouTube-Partner, der einen Channel dort hat, sagte mir gestern noch, dass er überlege, den Prozess durchzuboxen und mal wirklich prüfen zu lassen, ob für seinen YouTube-Channel eine Lizenz überhaupt nötig ist. Das bleibt also spannend.
Nicht bei allen Lesern stieß das Thema auf Verständnis. Einige Kommentatoren hielten Ihre Recherche für eine Auftragsarbeit durch die Öffentlich-Rechtlichen gegen das Live-Streaming von YouTube. Können Sie das nachvollziehen?
Das hat mich schon sehr überrascht. Gestern Abend wurde bei Golem sogar geschrieben, das wäre eine Kampagne der Öffentlich-Rechtlichen. Inzwischen haben sie das geändert, denn ich bin freier Journalist und habe da keinen Auftrag für eine Kampagne.