Aber wenn es keinen Kläger gibt…
Ja, die Landesmedienanstalten könnten da vielleicht tätig werden. Aber auch ein Mitbewerber könnte das Wettbewerbsrecht bemühen und in dem illegalen Streaming einen Wettbewerbsvorteil sehen.

Aber für ein kleines Start-up kann die Beantragung einer Sendelizenz schon eine ziemliche Hürde sein.
Ja, einer unserer Leser hat sich informiert und schrieb, dass für eine reine Internetzulassung wahrscheinlich 5.000 bis 15.000 Euro auf sein Start-up zukämen. Und letztlich betrifft das ja auch Podcaster und einige Blogger mit etwas größerer Reichweite. Einer der YouTube-Partner, der einen Channel dort hat, sagte mir gestern noch, dass er überlege, den Prozess durchzuboxen und mal wirklich prüfen zu lassen, ob für seinen YouTube-Channel eine Lizenz überhaupt nötig ist. Das bleibt also spannend.

Nicht bei allen Lesern stieß das Thema auf Verständnis. Einige Kommentatoren hielten Ihre Recherche für eine Auftragsarbeit durch die Öffentlich-Rechtlichen gegen das Live-Streaming von YouTube. Können Sie das nachvollziehen?
Das hat mich schon sehr überrascht. Gestern Abend wurde bei Golem sogar geschrieben, das wäre eine Kampagne der Öffentlich-Rechtlichen. Inzwischen haben sie das geändert, denn ich bin freier Journalist und habe da keinen Auftrag für eine Kampagne.


Franziska Mozart
Autor: Franziska Mozart

Sie arbeitet als freie Journalistin für die W&V. Sie hat hier angefangen im Digital-Ressort, als es so etwas noch gab, weil Digital eigenständig gedacht wurde. Heute, wo irgendwie jedes Thema eine digitale Komponente hat, interessiert sie sich für neue Technologien und wie diese in ein Gesamtkonzept passen.