Klage gescheitert:
Schumacher: Rummel um Klinikbesuch von "zeitgeschichtlicher Bedeutung"
Corinna Schumachers Klage gegen Taz und ZDF ist gescheitert: Der Besuch der Klinik sei zwar an sich noch kein Ereignis der Zeitgeschichte - der nicht nachlassende Medienrummel rund um den Besuch aber durchaus.
Das dürfte noch einige Diskussionen nach sich ziehen: Wenn es also Rummel um ein Ereignis gibt, das ohne Rummel kein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung wäre, dann wird das Ereignis damit automatisch zum Ereignis der Zeitgeschichte? Diese Argumentation mag sehr schwer nachvollziehbar sein und vor allem nach Art eines Perpetuum Mobile funktionieren. Genau das aber das das Landgericht Köln nun geschaffen: Sie wies eine Klage von Corinna Schumacher ab. Sie Frau des Rennfahrers Michael Schumacher wollte der "Taz" und dem ZDF die Veröffentlichung von Fotos untersagen, die sie auf dem Weg zu ihrem verunglückten Mann in der Klinik von Grenoble zeigen.
Das Gericht argumentierte tatsächlich, der Besuch der Klinik sei zwar an sich noch kein Ereignis der Zeitgeschichte mit einem überragenden Berichterstattungsinteresse. Der nicht nachlassende Medienrummel rund um den Besuch - auch nach Corinna Schumachers Appell, sie in Ruhe zu lassen - sei jedoch durchaus ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung.
Ganz so, wie man es missverstehen kann, ist es nicht gemeint. Die weitere Erläuterung löst den eingangs geschilderten Konflikt ein wenig besser auf: "Taz" und ZDF hätten das Verhalten der Medien in ihren Berichten kritisch hinterfragt und mit den Fotos der belagerten Corinna Schumacher die Situation vor dem Krankenhaus verdeutlicht. "Die Berichterstattung dient damit nicht lediglich der Befriedigung von Neugier und der Unterhaltung der Leser", schrieb das Gericht in seiner Urteilsbegründung. "Sie leistet vielmehr einen erheblichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, indem der Leser in die Lage versetzt wird, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden, ob er diese Berichterstattung wünscht."
Mehrere Gerichte - darunter auch das Landgericht Köln - hatten anderen Medien die Veröffentlichung der Fotos zuvor untersagt. Die Begründung lautete, der eher unterhaltende Charakter dieser Berichte rechtfertige nicht den Eingriff in Corinna Schumachers Privatsphäre. Im Fall von "Taz" und ZDF sei die Berichterstattung jedoch "anders zu beurteilen" als bei "rein unterhaltenden Beiträgen", urteilten die Richter.
Schumachers Anwalt hatte die Medienkritik in den Berichten von "Taz" und ZDF während einer Verhandlung als "Feigenblatt" bezeichnet. Es sei fragwürdig, eine bestimmte Art von Berichterstattung zu kritisieren und dabei das Beanstandete selbst zu reproduzieren. Kritik am Verhalten der Reporter vor der Klinik sei natürlich völlig in Ordnung, aber man hätte dafür nicht wieder das Foto veröffentlichen müssen, sagte der Anwalt.
Das Gericht sah dies anders und urteilte, dem Bild komme in diesem Fall ein eigener Informationswert zu. "Dieses Bild illustriert die Lage vor dem Krankenhaus. Es zeigt, wie sich die Klägerin durch mehrere Fotografen hindurchdrängeln muss, um ihren Mann im Krankenhaus besuchen zu können. Sie kommt, wie es auch die Bildunterschrift darstellt, 'kaum durch zu ihrem Mann'. Diese Belagerung des Krankenhauses durch Journalisten wird dem Leser durch das Bild plastisch vermittelt und setzt ihn damit besser als eine reine Wortberichterstattung dies könnte in die Lage, den Hintergrund der Kritik zu erfassen und sich seine eigene Meinung zu bilden." (sh/dpa)