Beitragsservice:
Rundfunkbeitrag: ARD und ZDF sichten Meldedaten der Bürger
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio darf nun Namen, Adressen, Familienstand, Geburtstag und Tag des Einzugs einmalig abgleichen...
GEZ-Mitarbeiter adieu - ab sofort greifen die Einwohnermeldeämter ARD, ZDF und Deutschlandradio bei der Suche nach Gebührenzahlern unter die Arme. Denn: Ab sofort läuft der "einmalige Datenabgleich zum neuen Rundfunkbeitrag", wie die öffentlich-rechtlichen Sender in einer gemeinsamen Erklärung mitteilen. Wenige Monate nach Einführung des Rundfunkbeitrags erfolge der nächste Schritt im Umstellungsprozess, heißt es. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio werde ab März die Adressdaten der Beitragszahler einmalig mit den Daten der Einwohnermeldeämter abgleichen. "Im Zuge des Umstellungsprozesses bis Ende 2014 werden wir nach und nach klären, für welche Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag bezahlt wird und wer sich noch anmelden muss. Dabei hilft der einmalige Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern und sorgt somit für Beitragsgerechtigkeit", erklärt Hermann Eicher, Justitiar des SWR. "Vor-Ort-Kontrollen an den Haustüren sind damit nicht mehr notwendig", versichern die Sender, die den GEZ-Methoden der Vergangenheit einen Teil ihres schlechten Images verdanken. Auch unter neuen Vorzeichen wollen die Öffentlich-Rechtlichen mit dem Datenabgleich schlicht all jene ausfindig machen, die bisher keinen Rundfunkbeitrag bezahlen.
Was wird übermittelt? Beim Abgleich werden Angaben zu Name, Adresse, Familienstand, Geburtstag und Tag des Einzugs an die Sender weitergegeben. Die Daten würden dem Beitragsservice" lediglich befristet zur Verfügung gestellt, unter höchsten datenschutzrechtlichen Auflagen schnellstmöglich bearbeitet und anschließend gelöscht", versichern ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Verarbeitung der übermittelten Daten unterliege einer strengen "datenschutzrechtlichen Zweckbindung". Und: "Der Beitragsservice gibt keine Adressen an Dritte weiter. Angaben von bereits gemeldeten Beitragszahlern oder überflüssige Daten von Personen, die beispielsweise keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, werden unmittelbar gelöscht."
Und warum dürfen das die Sender? Die rechtliche Grundlage für den Datenabgleich sei der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, erklären die Öffentlich-Rechtlichen einmal mehr. Der Gesetzgeber ermögliche damit, die vorhandenen Beitragskonten des Beitragsservice mit den Daten der Behörden zu vergleichen, um so sicher zu stellen, dass sich alle beitragspflichtigen Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen. In der Vorbereitung zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der seit 1. Januar in Kraft ist, haben Verfassungsrechtler am Werk mitgezimmert.
Am 1. Januar 2013 hat der neue Rundfunkbeitrag die bisherige Rundfunkgebühr abgelöst. Somit wird per Haushalt und nicht mehr abhängig von der Zahl der Empfangsgeräte der weiterhin gültige Betrag von 17,98 Euro mit Monat erhoben. Das neue Finanzierungsmodell schaffe Beitragsgerechtigkeit und sichere so das solidarische Prinzip des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems – erklären die Sender. Manche Unternehmen mit großen Fuhrpark müssen nun aber deutlich mehr bezahlen – Konzerne wie Rossmann ziehen deshalb gegen den Rundfunkbeitrag vor Gericht. Ehemalige Schwarzseher haben eventuell neue Schlupflöcher gefunden – es ist nun beispielsweise rechtens, dass Mitbewohner ein Wohngemeinschaft unentgeltlich mitglotzen.