Kommentar:
Leistungsschutzrecht: Paradoxe Paragraphen
Warum das Leistungsschutzrecht den Verlagen nichts nützen wird. Und warum es trotzdem ein Etappensieg für die Print-Häuser sein könnte, kommentiert W&V-Redakteur Thomas Nötting.
Der Deutsche Bundestag hat heute das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage verabschiedet. Das Gesetz ist ein Paradoxon. Es wird den deutschen Verlagen vermutlich kaum Einnahmen bescheren. Viele Juristen halten es für inhaltlich unausgegoren und sinnlos. Und trotzdem haben die Verlage recht, wenn sie die das Gesetz heute als Etappensieg feiern.
Wie passt das zusammen? Weil der Streit um Snippets, Lizenzen, und die Frage, wie viel Text von "Spiegel Online", "Welt.de" und Co. eine Suchmaschine wie Google als Textanriss kostenfrei zeigen darf, nur die Oberfläche ist. Im Kern ging von Anfang an um den Versuch zweier hochgerüsteter Lobbymaschinen, sich die bestmögliche Ausgangsposition im Kampf um künftige Millionengeschäfte im Netz zu sichern.
Das jetzt verabschiedete Gesetz ist ein Musterbeispiel dafür, was herauskommen kann, wenn Lobbyisten Druck und Gegendruck erzeugen: ein fauler politischer Kompromiss. Wer so genannte Snippets von Verlags-Webseiten zeigt, muss künftig vermutlich zahlen. Aber vielleicht auch nicht, wenn es sich nur "um kleinste Textausschnitte und einzelne Wörter" handelt. An diesem Gummiparagraphen werden sich jahrelang Richter die Zähne ausbeißen.
Aber auch ein noch so sinnloses Regelwerk spielt den Verlagen in die Karten. Denn sie haben jetzt ihr Gesetz. Bislang mussten aus abgeleiteten Urheberrechten – also den Rechten, die ihnen Autoren, Journalisten und Fotografen abtreten – agieren. Nun hat der Deutsche Bundestag ihre Stellung gegenüber Online-Konzernen wie Google auf dem juristischen Feld gestärkt. Was sich mit ein paar Paragraphen aus Deutschland gegen einen Digital-Riesen wie Google, der auf dem Weg ist, die gesamte Wertschöpfungskette der digitalen Werbung zu dominieren, tatsächlich ausrichten lässt, steht allerdings auf einem anderen Blatt.
Entschieden ist ohnehin noch nichts. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Und Gesetze können auch novelliert werden. Fortsetzung folgt.