Umstrittenes Gesetz:
Koalition entschärft das "Leistungsschutzrecht"
Die schwarz-gelbe Koalition hat das geplante "Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet" schon vor Start auf Diät gesetzt...
Die schwarz-gelbe Koalition wird das geplante "Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet" abschwächen. "Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" sollten nicht von dem Gesetz betroffen sein, sagt der FDP-Netzpolitiker Manuel Höferlin der Nachrichtenagentur dpa. Auf einen entsprechenden Änderungsvorschlag hätten sich Rechtspolitiker von FDP und CDUverständigt. Und prompt befürwortet der Rechtsausschuss des Bundestags das abgeschwächte Leistungsschutzrecht am Mittwochvormittag.
Damit fallen die kurzen Textanrisse, die Suchmaschinen in ihren Ergebnislisten anzeigen, nicht mehr unter das Gesetz. Eine konkrete Textlänge, die künftig lizenzfrei von Suchmaschinen und News-Aggregatoren zitiert werden darf, wird in der neuen Regelung allerdings nicht genannt. "Mir war wichtig, dass man eine Lösung findet, die die Darstellung des Suchergebnisses ermöglicht, ohne dass der Besuch der Originalseite unnötig wird", sagt Höferlin. Der Regierungsentwurf soll am Freitag dann im Parlament verabschiedet werden.
Bei Texten sollten die Auszüge, so genannte Snippets, durchaus mehr als die Überschrift und den Link zur Textquelle enthalt dürfen, sagt Höferlin. Damit könnten die Anwender sich bei der Internetsuche besser orientieren. Das Leistungsschutzrecht ziele in dieser Fassung vor allem auf Dienste, die komplette Zeitungsinhalte im Internet sammeln. Dass diese schon mit dem gängigen Urheberrecht zu belangen wären, erwähnt Höferlin nicht. Spannend wird nun, wer über die erlaubte Länge von Snippets entscheiden soll...
Das Leistungsschutzrecht in seiner ursprünglichen Form war von Internetfirmen wie Google, von Branchenverbänden, Experten und selbst Mitgliedern der Regierung abgelehnt worden. Einige Gründe, die dagegensprechen, nennt Sascha Lobo in seiner Kolumne auf "Spiegel-Online".
dpa/kas