Diskriminierung:
Gericht bremst "taz" auf der Suche nach mehr Frauen aus
Die "taz" darf bei der Stellensuche Männer nicht ausschließen. Das Landesarbeitsgericht Berlin gab einem Kläger Recht, der sich wegen der Anzeige diskriminiert fühlte.
Die "taz" darf eine Stellenanzeige für Journalisten-Nachwuchs nicht auf Frauen mit ausländischen Wurzeln beschränken. Das Landesarbeitsgericht Berlin gab einem Kläger Recht, der sich wegen der Anzeige diskriminiert fühlte. Die Berliner "Tageszeitung" muss dem Mann aus der Ukraine drei Monatsgehälter als Entschädigung zahlen, teilt das Gericht am Freitag in Berlin mit (Az.: 42 Ca 1530/14).
Die "taz"-Panterstiftung, die die Stelle finanziert, wollte mit der Ausschreibung den Anteil von Frauen in Führungspositionen erhöhen. Das sah das Gericht anders. Männer dürften bei einer Bewerbung nicht ausnahmslos ausgeschlossen werden. Die Anzeige verfehle außerdem ihr Ziel, da es dabei lediglich um die Besetzung einer Ausbildungsstelle gegangen sei.
Die "taz" ist mit der Initiative ProQuote für mehr Frauen in Führungspositionen der Medienhäuser besonders eng verbunden. W&V Online porträtiert übrigens in einer losen Reihe Frauen, die es in den Medien bereits weit gebracht haben.
dpa/ps