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"Eiertanz": Kauder distanziert sich vom Leistungsschutzrecht
Die Gegner des umstrittenen Leistungsschutzrechts haben einen Etappensieg errungen. Eigentlich sollte der Gesetzentwurf nach den Plänen der Regierungsparteien CDU/CSU und FDP bereits am 28. Februar im Bundestag beschlossen werden. Kurzfristig wurde der Punkt (BT-Drucksache 17/11470) am Freitag Morgen aber wieder von der Tagesordnung gestrichen. Damit bleibt offen, ob es den Befürworten gelingt, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
Die Wende hat vor allem mit einem Mann aus den Regierungs-Reihen zu tun: Siegfried Kauder, CDU-Abgeordneter aus dem schwäbischen Villingen-Schwenningen und Vorsitzender des Rechtsausschusses. Ausgerechnet das Oberhaupt des federführenden Ausschusses erklärte am Freitag Morgen in einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz, das geplante Gesetz sei möglicherweise nicht verfassungskonform.
Kauder, jüngerer Bruder des Unions-Fraktionschefs Volker Kauder, bezeichnete das Gesetzgebungsverfahren als „rechtspolitischen Eiertanz“. Man müsse die „Vereinbarkeit des Gesetzentwurfes mit dem Grundgesetz diskutieren“, erklärte der Unions-Politiker. Er kritisiert, dass unter den bislang angehörten Experten „kein einziger Verfassungsrechtler war“. Verfassungsrechtlicher Knackpunkt sei vor allem der „Eingriff“ in das Grundrecht „der Informationsfreiheit der Nutzer“. Denn das geplante Leistungsschutzrecht gebe Suchmaschinenbetreibern wie Google „Anlass, mit Informationsangeboten der Presseverleger ‚sparsamer‘ als bisher umzugehen“.
Kauder hatte sich schon in früheren Wortmeldungen kritisch bis skeptisch zum Leistungsschutzrecht geäußert. Nun gibt er sich endgültig als klarer Gegner zu erkennen. Er stellt den Anspruch der Verlage grundsätzlich in Frage: „Der Gesetzgeber muss auch die Frage beantworten, warum gerade für Presseverlage ein Leistungsschutzrecht eingeführt werden soll, nicht aber für gleichwertige Informationsanbieter. Wo ist die Rechtfertigung für die Priviligierung der Presseverlage?“
In die gleiche Kerbe wie Kauder schlägt zeitgleich der Der Verband der Internetwirtschaft (ECO). Er veröffentlichte heute in in Zusammenarbeit mit Google erstelltes Rechtsgutachten, das mit den gleichen Argumenten die Verfassungskonformität des Gesetzesvorhabens anzweifelt.
Der Vorstoß Kauders, der von seiner Partei für die kommenden Wahlen nicht mehr als Bundestagskandidat aufgestellt wurde, ist bemerkenswert. Denn Kauder sollte aus Sicht der Regierungsfraktionen als Vorsitzender des Rechtsausschusses eigentlich eine Schlüsselrolle für die Verabschiedung des geplanten Gesetzes einnehmen. Kurz auf der Schlussgraden schießt nun der als Querdenker bekannte Schwabe quer und fährt das größte denkbare Geschütz auf: Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens. Damit zwingt Kauder seine Parteifreunde möglicherweise, noch einmal weiteren Anhörungen in den Ausschüssen zuzustimmen. Das würde das Gesetzesvorhaben weiter verzögern. Doch je länger sich der Prozess hinzieht, desto unwahrscheinlicher wird eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode.
Die Streichung von der Tagesordnung des Bundestags am Donnerstag hat auch mit einem Formfehler zu tun, den die Opposition aus SPD, Grünen und Linken ausnutzen konnte. Da zwischen der geplanten zweiten Lesung im Parlament und der letzten Ausschussberatung keine 48 Stunden gelegen hätten, hätten alle Fraktionen zustimmen müssen. So konnten die Gegner den Gesetzentwurf wieder von der Tagesordnung kippen.
Um das Leistungsschutzrecht wird seit über vier Jahren gerungen. Die deutschen Verleger wollen, dass Suchmaschinen und andere Aggregatoren, die Artikelanrisse sammeln und bündeln, künftig eine Lizenz erwerben müssen. So könnte zum Beispiel der Axel-Springer-Verlag von Google Geld fordern, wenn in Google-News mehr als nur Link und Überschrift eines Welt-Artikels steht. Einen solchen Rechtsanspruch will vor allem Google unbedingt verhindern. Auch die Internetverbände und der Bundesverband der deutschen Industrie lehnen das Gesetz strikt ab.
Updates "Eiertanz": Kauder distanziert sich vom Leistungsschutzrecht Regierung will Leistungsschutzrecht durchpeitschen Koalition entschärft das "Leistungsschutzrecht" Bundestag verabschiedet Leistungsschutzrecht für Presseverlage Leistungsschutzrecht: Paradoxe Paragraphen
Regierung will Leistungsschutzrecht durchpeitschen
Das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird wohl doch vom Bundestag verabschiedet. Das Thema steht diesen Freitag auf der Tagesordnung des Parlaments. Damit wird ein Beschluss des Gesetzes wieder sehr wahrscheinlich.
Die Entwicklung kommt überraschend: Denn eigentlich hatte es noch vergangenen Freitag eher schlecht für das Gesetzeswerk ausgesehen, mit denen künftig die Nutzung so genannter Text-Snippets von Verlags-Onlineseiten durch Suchmaschinen und andere Aggregatoren lizenz- und kostenpflichtig werden soll. Freitagabend schienen sich die Gegner im Bundestag vorerst durchgesetzt zu haben, das Thema wurde kurzfristig von der Tagesordnung gestrichen. Nun die Wende: Offenbar will die Bundesregierung das Gesetz so schnell wie möglich beschließen lassen.
Hinter diesem nicht unüblichen parlamentarischen Gerangel um Tagesordnungen steckt ein handfester Machtkampf in der Regierungskoalition um das Leistungsschutzrecht. Die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag 2009 eigentlich für die Einführung eines Leistungsschutzrechts ausgesprochen. Zuletzt bröckelte dort jedoch der Rückhalt. Der CDU-Abgeordnete Siegfried Kauder, Vorsitzender des federführenden Rechtsausschusses, und der FDP-Abgeordnete Jimmy Schulz hatten erklärt, gegen den Gesetzentwurf zu stimmen. Wirtschaftsminister Philipp Rösler hatte letzte Woche in einer Veranstaltung bezweifelt, ob das Leistungsschutzrecht in dieser Form eine Mehrheit im Bundestag bekommen würde. Danach sieht nun jedoch aus. Steht es auf der Tagesordnung, so eine weit verbreitete Einschätzung im politischen Berlin, wird es wohl auch beschlossen.
Am Ziel wären die Befürworter des Gesetzes damit allerdings noch nicht. Im Anschluss muss der Bundesrat zustimmen. Und dort haben nach den Wahlen in Niedersachsen SPD und Grüne die Oberhand. Kommt das Thema in den Vermittlungsausschuss, könnten die Gegner des Gesetzes das Vorhaben dort blockieren.
Koalition entschärft das "Leistungsschutzrecht"
Die schwarz-gelbe Koalition wird das geplante "Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet" abschwächen. "Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" sollten nicht von dem Gesetz betroffen sein, sagt der FDP-Netzpolitiker Manuel Höferlin der Nachrichtenagentur dpa. Auf einen entsprechenden Änderungsvorschlag hätten sich Rechtspolitiker von FDP und CDUverständigt. Und prompt befürwortet der Rechtsausschuss des Bundestags das abgeschwächte Leistungsschutzrecht am Mittwochvormittag.
Damit fallen die kurzen Textanrisse, die Suchmaschinen in ihren Ergebnislisten anzeigen, nicht mehr unter das Gesetz. Eine konkrete Textlänge, die künftig lizenzfrei von Suchmaschinen und News-Aggregatoren zitiert werden darf, wird in der neuen Regelung allerdings nicht genannt. "Mir war wichtig, dass man eine Lösung findet, die die Darstellung des Suchergebnisses ermöglicht, ohne dass der Besuch der Originalseite unnötig wird", sagt Höferlin. Der Regierungsentwurf soll am Freitag dann im Parlament verabschiedet werden.
Bei Texten sollten die Auszüge, so genannte Snippets, durchaus mehr als die Überschrift und den Link zur Textquelle enthalt dürfen, sagt Höferlin. Damit könnten die Anwender sich bei der Internetsuche besser orientieren. Das Leistungsschutzrecht ziele in dieser Fassung vor allem auf Dienste, die komplette Zeitungsinhalte im Internet sammeln. Dass diese schon mit dem gängigen Urheberrecht zu belangen wären, erwähnt Höferlin nicht. Spannend wird nun, wer über die erlaubte Länge von Snippets entscheiden soll...
Das Leistungsschutzrecht in seiner ursprünglichen Form war von Internetfirmen wie Google, von Branchenverbänden, Experten und selbst Mitgliedern der Regierung abgelehnt worden. Einige Gründe, die dagegensprechen, nennt Sascha Lobo in seiner Kolumne auf "Spiegel-Online".
dpa/kas
Bundestag verabschiedet Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Die Leistungen von Presseverlagen in Deutschland werden künftig durch das Urheberrecht geschützt. Der Bundestag beschloss am heutigen Freitag mit der Mehrheit der schwarz-gelben Koalition, dass Internet-Suchmaschinen und automatische Nachrichtensammler künftig Lizenzgebühren an Presseverlage bezahlen müssen, wenn sie Teile von Pressetexten auf ihren Seiten verwenden. Bislang hatte das Urheberrechtsgesetz nur die Leistungen der eigentlichen Urheber, also der Journalisten, Fotografen und Grafiker, geschützt.
"Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" können aber künftig weiterhin lizenzfrei genutzt werden. Das Gesetz definiert die exakte Länge der lizenzfreien Textschnipsel allerdings nicht. Für das Leistungsschutzrecht stimmten 293 von 539 Abgeordneten, 243 waren dagegen, drei enthielten sich.
Das Leistungsschutzrecht wurde auch von einzelnen Netzpolitikern aus den Reihen der schwarz-gelben Koalition abgelehnt. Zuvor hatten die Grünen vergeblich versucht, das Leistungsschutzrecht von der Tagesordnung des Bundestages zu nehmen, weil in dem Gesetzgebungsverfahren die Rechte der Opposition verletzt worden seien. Der für den 28. Februar angesetzte Termin war bereits von der Tagesordnung gestrichen worden. Die Regierung nahm den Punkt vor drei Tagen jedoch wieder auf.
Nachdem das Gesetz in seiner ursprünglichen Form von Internetfirmen wie Google, von Branchenverbänden, Experten und selbst Mitgliedern der Regierung abgelehnt worden war, entschied sich die Regierungskoalition in dieser Woche für dessen Abschwächung. (dpa/ub)
Für Oliver Stock ist das Gesetz "noch nicht der Weisheit letzter Schluss". In einem Kommentar fordert der "Handelsblatt-Online"-Chefredakteur: "Verleger aller Länder vereinigt Euch. Schafft ein exzellentes Abrechnungssystem für unsere Produkte. Wir Journalisten wollen keine Angestellten von Google werden. Wir sind das Pfund, mit dem ihr wuchern könnt! Aber dazu müsst ihr uns auch gut vermarkten."
Leistungsschutzrecht: Paradoxe Paragraphen
Der Deutsche Bundestag hat heute das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage verabschiedet. Das Gesetz ist ein Paradoxon. Es wird den deutschen Verlagen vermutlich kaum Einnahmen bescheren. Viele Juristen halten es für inhaltlich unausgegoren und sinnlos. Und trotzdem haben die Verlage recht, wenn sie die das Gesetz heute als Etappensieg feiern.
Wie passt das zusammen? Weil der Streit um Snippets, Lizenzen, und die Frage, wie viel Text von "Spiegel Online", "Welt.de" und Co. eine Suchmaschine wie Google als Textanriss kostenfrei zeigen darf, nur die Oberfläche ist. Im Kern ging von Anfang an um den Versuch zweier hochgerüsteter Lobbymaschinen, sich die bestmögliche Ausgangsposition im Kampf um künftige Millionengeschäfte im Netz zu sichern.
Das jetzt verabschiedete Gesetz ist ein Musterbeispiel dafür, was herauskommen kann, wenn Lobbyisten Druck und Gegendruck erzeugen: ein fauler politischer Kompromiss. Wer so genannte Snippets von Verlags-Webseiten zeigt, muss künftig vermutlich zahlen. Aber vielleicht auch nicht, wenn es sich nur "um kleinste Textausschnitte und einzelne Wörter" handelt. An diesem Gummiparagraphen werden sich jahrelang Richter die Zähne ausbeißen.
Aber auch ein noch so sinnloses Regelwerk spielt den Verlagen in die Karten. Denn sie haben jetzt ihr Gesetz. Bislang mussten aus abgeleiteten Urheberrechten – also den Rechten, die ihnen Autoren, Journalisten und Fotografen abtreten – agieren. Nun hat der Deutsche Bundestag ihre Stellung gegenüber Online-Konzernen wie Google auf dem juristischen Feld gestärkt. Was sich mit ein paar Paragraphen aus Deutschland gegen einen Digital-Riesen wie Google, der auf dem Weg ist, die gesamte Wertschöpfungskette der digitalen Werbung zu dominieren, tatsächlich ausrichten lässt, steht allerdings auf einem anderen Blatt.
Entschieden ist ohnehin noch nichts. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Und Gesetze können auch novelliert werden. Fortsetzung folgt.

Leserkommentar