Interview mit Ralf Höcker :
Bettina Wulff und die Liebe: Darf man Namen nennen?
Über das Liebesleben von Bettina Wulff wird nicht erst seit der Trennung von ihrem Mann spekuliert. Aber was ist den Medien eigentlich erlaubt? Und wie ist es im Social Web? Wann wird der private Kommentar auf Facebook zum Fall für die Justiz? W&V Online hat darüber mit Ralf Höcker gesprochen. Der renommierte Medienanwalt war u.a. für Jörg Kachelmann im Einsatz.
Über das Liebesleben von Bettina Wulff wird nicht erst seit der Trennung von ihrem Mann spekuliert - je anonymer, desto ungenierter. Die klassischen Medien halten sich mit Namen zurück, aber dass nicht nur die Boulevardpresse auf der Lauer liegt, ist klar. Was ist eigentlich erlaubt? Darf man überhaupt über das Privatleben der früheren First Lady berichten? Und wie ist es im Social Web? Wann wird der private Kommentar auf Facebook zum Fall für die Justiz? W&V Online hat darüber mit Ralf Höcker gesprochen. Der renommierte Medien- und Markenanwalt war unter anderem für Jörg Kachelmann im Einsatz.
Herr Höcker, inwieweit ist die Jagd der Medien auf Bettina Wulffs Liebesleben statthaft?
Ralf Höcker: Grundsätzlich dürfen die Medien nicht über das Liebesleben von Menschen berichten. Das kann auch für Prominente gelten. Anders sieht es aus, wenn man, wie Frau Wulff, ein Buch über sein Privatleben geschrieben hat. So etwas nennt der Presserechtler "Selbstöffnung". Wer die Öffentlichkeit einmal in Wohn- und Schlafzimmer gelassen hat, bekommt sie nur schwer wieder heraus. Trotzdem gibt es Grenzen. Auch Frau Wulff ist nicht vogelfrei und hat Anspruch auf private Rückzugsräume, in denen sie ihre Ruhe haben und sie selbst sein darf.
Sind öffentliche Spekulationen über das Privatleben einer Person überhaupt erlaubt?
Grundsätzlich nein, es sei denn, die Person hat ihr Privatleben in der Vergangenheit selbst offenherzig zur Schau gestellt.
Ist es erlaubt, Frau Wulffs Haus zu belagern, um auf Besucher zu lauern und sie zu fotografieren?
Nein, die Besucher sind eigenständige Menschen mit eigenen Rechten. Nicht jeder der Frau Wulff besucht, ist deshalb gleich eine öffentliche Person und muss sich gefallen lassen, dass er am nächsten Tag mit der Schlagzeile "Ist das ihr Neuer?" in der "Bild-Zeitung" steht. Im Übrigen könnte es ja auch der Heizungsableser sein.
Dürfen die Medien den Namen eines mutmaßlichen Liebhabers nennen?
Das kommt darauf an, wer der mutmaßliche Liebhaber ist. Jemand völlig Unbekanntes hätte Anspruch auf Anonymität. Bei einer prominenten oder ansonsten bedeutenden Person sähe es möglicherweise anders aus.
Auch im Social Web etwa auf Twitter und Facebook wird über einen neuen Mann an Frau Wulffs Seite diskutiert. Machen sich die User dadurch strafbar?
Die Grenze einer strafbaren Verleumdung werden solche Spekulationen im Normalfall nicht überschreiten. Trotzdem muss man vorsichtig sein. Sowohl Frau Wulff als auch der angebliche Mann an ihrer Seite könnten zivilrechtlich gegen unvorsichtig plappernde Blogger und Twitterer vorgehen. Und das kann teuer werden.
Frau Wulff ist bekannt für ihr rigoroses Vorgehen (Abmahnungen etc.) gegen Medienberichte. Wie wird sie sich Ihrer Meinung nach in diesem Fall verhalten?
Ich bin nicht Frau Wulffs Anwalt und hasse es, wenn Anwaltskollegen meinen Mandanten in Interviews Ratschläge geben. Deshalb halte ich mich ebenfalls zurück und sage nur ganz generell, dass ich meinen Mandanten in solchen Fällen zu einer ausgewogenen Mischung aus Kommunikation und juristischer Repression rate. Mit einer geschickten Kombination aus Zuckerbrot und Peitsche hält man sich die gierige Medienmeute am ehesten vom Hals.
Gelten im Falle einer neuen Partnerin an der Seite Christian Wulffs, der eine Person des öffentlichen Lebens ist, für die Medien vergleichbare Regeln der Berichterstattung?
Im Großen und Ganzen ja.