Musikclips:
Youtube-Streit: Gericht urteilt für die Gema
Youtube darf die Gema nicht mehr (an)-schwärzen: Das Landgericht München hat den Sperr-Hinweis auf dem schwarzen Bildschirm verboten.
Youtube darf nicht mehr (an)-schwärzen: Nach dem jüngsten Urteil des Landgericht Münchens darf Youtube nicht mehr nur einen schwarzen Bildschirm zeigen mit dem Hinweis: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid." Dies sei illegale Anschwärzung und Herabwürdigung, habe das Landgericht geurteilt, schreibt die Gema froh in einer Mitteilung. Sie zitiert das Gericht, dass die Sperrtafeln eine "absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der Gema" darstellten. Bei den Nutzern werde der falsche Eindruck erweckt, die Gema sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl tatsächlich YouTube die Videos sperrt.
Der Streit zwischen der Gema und Youtube ist bereits über drei Jahre alt. Die Gema stößt sich daran, dass Youtube für die Präsentation von Musikclips keine Lizenzgebühren zahlen will, aber Werbeerlöse damit erzielt. Eine Einigung haben die beiden Parteien bislang nicht erzielt. Auf anderer Ebene verliefen die Verhandlungen hingegen erfolgreicher: Mit dem VPRT hat die Gema vereinbart, dass dessen vertretene Mitglieder (MyVideo, Clipfish, tape.tv oder Putpat) ihre Videoabrufe melden und einen Nachlass von 20 Prozent auf die Gema-Gebühren für werbefinanzierte Streamingangebote erhalten. Auch mit der Video-Plattform Vevo wurde sich die Gema einig.
Gema-Vorstandschef Harald Heker, wertet die Entscheidung als "ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber: Es ist nicht die Gema, die den Musikgenuss im Internet verhindert." Erst neulich hatte sich die Gema angelegt, weil sie in den Ruf geraten war, verantwortlich für Sperrungen zu sein. So hatte die bild.de wohl behauptet, die Gema habe einen Live-Stream vom Maidan in Kiew sperren lassen. Dagegen hatte die Gema mobil gemacht und sich eine Unterlassungserklärung von der Bild unterschreiben lassen.
Ein Google-Sprecher sagte der dpa: "Wir müssen die Urteilsbegründung prüfen, bevor wir eine Entscheidung über unser weiteres Vorgehentreffen können." Ebenfalls noch unklar ist, wie YouTube das Urteil technisch umsetzen wird und ob der Konzern in Berufung geht.