Gema-Vorstandschef Harald Heker, wertet die Entscheidung als "ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber: Es ist nicht die Gema, die den Musikgenuss im Internet verhindert." Erst neulich hatte sich die Gema angelegt, weil sie in den Ruf geraten war, verantwortlich für Sperrungen zu sein. So hatte die bild.de wohl behauptet, die Gema habe einen Live-Stream vom Maidan in Kiew sperren lassen. Dagegen hatte die Gema mobil gemacht und sich eine Unterlassungserklärung von der Bild unterschreiben lassen.

Ein Google-Sprecher sagte der dpa: "Wir müssen die Urteilsbegründung prüfen, bevor wir eine Entscheidung über unser weiteres Vorgehentreffen können." Ebenfalls noch unklar ist, wie YouTube das Urteil technisch umsetzen wird und ob der Konzern in Berufung geht.


Autor: Anja Janotta

seit 1998 bei der W&V - ist die wohl dienstälteste Onlinerin des Hauses. Am liebsten führt sie Interviews – quer durch die ganze Branche. Neben Kreativ- und Karrierethemen schreibt sie ab und zu was völlig anderes - Kinderbücher. Eines davon dreht sich um ein paar nerdige Möchtegern-Influencer.