Einstweilige Verfügung:
"WiWo"-Tweet stößt auf: Presserecht erreicht das Social Web
Roland Tichy, Chefredakteur der "Wirtschaftswoche", muss sich mit einer Einstweiligen Verfügung für zwei Tweets beschäftigen...
Roland Tichy, Chefredakteur der "Wirtschaftswoche", muss sich mit einer Einstweiligen Verfügung für zwei Tweets beschäftigen. Er hat das gemacht, was Redaktionen und Journalisten tagtägich tausendfach machen - und per Twitter auf eine Geschichte in seinem Heft hingewiesen. Für den Artikel "Oh, wie schön ist Kanada" vom 7.Januar 2013 über die unklaren Eigentumsverhältnisse des Emissionshauses Proven Oil Canada gab es allerdings eine Einstweilige Verfügung. Jetzt untersagt ihm das Landgericht Hamburg auch die Verbreitung zweier Tweets, in denen er auf die Geschichte verweist. Tichy twittert daraufhin:
Hübsch.Gerade war Gerichtsvollzieher da. Erste Einstweilige Verfügung für eine Twitter-Meldung. Wir schreiben noch Presserechtsgeschichte
— Roland Tichy (@RolandTichy) 13. März 2013
Der überwiegende Teil der ursprünglich beantragten Verfügung gegen den Artikel wurde jedoch vom Gericht abgewiesen. Wie die Pressesprecherin der Verlagsgruppe Handelsblatt gegenüber W&V Online mitteilt, überprüfe der Verlag nun, ob er gegen die Verfügung Widerspruch einlegen wird.