Streit um Datenweitergabe:
Verbraucherschützer verklagen Whatsapp
Seit Whatsapp im vergangenen Sommer angekündigt hat, Nutzerdaten auch an die Konzernmutter Facebook zu übertragen, laufen Verbraucher- und Datenschützer dagegen Sturm. Eine Abmahnung der Verbraucherverbände blieb folgenlos, nun geht es vor Gericht.
Deutsche Verbraucherschützer ziehen in ihrem Streit mit Whatsapp nun vor Gericht: Wegen der angekündigten Weitergabe der Telefonnummern von Nutzern an Facebook hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) vor dem Landgericht Berlin Klage gegen Whatsapp eingereicht. Auf Basis der seit vergangenem August geänderten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen sammele und speichere das Unternehmen von Verbrauchern teils widerrechtlich Daten und gebe diese an Facebook weiter, erklärten die Verbraucherschützer.
Facebook hatte im vergangenen November nach dem Einschreiten von Datenschützern und einer Abmahnung durch den VZBV die Weitergabe und Nutzung von Daten europäischer Whatsapp-Nutzer an den Mutterkonzern ausgesetzt. Der vorläufige Stopp solle Behördenvertretern die Möglichkeit geben, ihre Sorgen vorzubringen - und Facebook die Zeit, diese abzuwägen, erklärte damals das weltgrößte Online-Netzwerk.
Whatsapp mit über einer Milliarde Nutzern hatte Ende August angekündigt, künftig die Telefonnummern der Nutzer an Facebook weiterzugegeben. Außerdem sollen mit der Konzernmutter Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird. Dadurch solle Werbung und die Freunde-Vorschläge in Facebook-Diensten verbessert werden, hieß es.
Der VZBV betonte, die Weitergabe der Daten geschehe unabhängig davon, ob die Anwender einen Facebook-Account haben oder nicht. Besonders kritisch sei, dass auch Nummern von Verbrauchern, die lediglich im Telefonbuch der Whatsapp-Kunden gespeichert sind, an die gesamte Facebook-Unternehmensgruppe gingen.
Mit der Klage wollen die Verbraucherschützer nun zum einen erreichen, dass die weitergeleiteten Daten gelöscht werden. Whatsapp solle außerdem unterlassen, insgesamt acht beanstandete Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie gegenüber den Nutzern zu verwenden. Beispielsweise behalte sich Whatsapp das Recht vor, seinen Nutzern ohne deren Einwilligung auch Werbematerial aus der Facebook-Unternehmensgruppe zukommen zu lassen.
"Facebook hat im Jahr 2014 öffentlichkeitswirksam erklärt, die Nutzerdaten zwischen den beiden Diensten nicht auszutauschen", erklärte Carola Elbrecht, Rechtsreferentin beim VZBV. Darauf hätten viele Verbraucher vertraut. "Dieses Versprechen hat nicht lange gehalten."
Ein Whatsapp-Sprecher erklärte, die geänderten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen stünden mit dem anwendbaren Recht im Einklang. "Sie geben den Anwendern eine klare und einfache Erklärung, wie der Dienst funktioniert und außerdem eine Entscheidung darüber, wie die Daten verwendet werden." Die Regelungen erfüllten außerdem die Anforderungen der EU-Regulierungsbehörden. (mit dpa)