Die Wettbewerbshüter verhängten allerdings keine Sanktionen und setzten keine Frist für eine Änderung. Damit werde der Handlungsspielraum bei der Umsetzung des Beschlusses nicht durch Vorgaben und enge Fristen eingeschränkt, erklärte das Kartellamt.

Der Zahlungsanbieter Sofort GmbH begrüßte die Entscheidung. Sie sei ein wichtiger Meilenstein im Verhältnis zwischen Banken und dem Unternehmen.


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Autor: W&V Redaktion

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