Datenschutzbeauftragter :
Gericht: Facebook muss Pseudonyme nicht tolerieren
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte konnte sich vor dem Oberverwaltungsgericht nicht durchsetzen. Facebook darf weiterhin auf Klarnamen bestehen.
Wer ein Konto bei Facebook eröffnet, muss vorerst weiter seinen wahren Namen angeben. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg wies eine Beschwerde des Hamburger Datenschutzbeauftragten zurück, der das US-Unternehmen verpflichten wollte, auch Nutzer unter einem Pseudonym zuzulassen.
Wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag weiter mitteilte, hatte der Datenschützer die Anweisung der Facebook Ireland Limited erteilt. Diese Tochter des Konzerns ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Europa zuständig. Es sei aber offen, ob die EU-Datenschutzrichtlinie einer Behörde in einem EU-Land erlaube, gegen ein Unternehmen in einem anderen Unionsland vorzugehen. In einem anderen Verfahren, bei dem es ebenfalls um Facebook geht, hat das Bundesverwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof um Klärung dieser Frage gebeten.