Rechtstipp:
Facebook: So vermeidet man Abmahnungen wegen Vorschaubildern
Knapp 1.800 Euro soll der Betreiber einer gewerblichen Facebook-Site für ein Vorschaubild eines geteilten Links zahlen. Zwei Medien-Anwälte erklären, wie sich solche Abmahnungen vermeiden lassen.
1.746,69 EUR für ein Facebook-Vorschaubild: Diese Summe soll ein Mandant der Esslinger Anwaltskanzlei Weiß & Partner für ein Facebook-Vorschaubild bezahlen. Wie Anwalt Frank Weiß den Fall im Kanzleiblog beschreibt, wurde der Betreiber einer gewerblichen Facebook-Site abgemahnt, weil auf seinem Auftritt in der Vorschau eines geteilten Links ein urheberrechtlich geschütztes Bild zu sehen war. Das Bild stammt von einer freiberuflichen Fotografin.
In dem Beitrag macht Weiß klar, dass auch "wenn ganz erhebliche Zweifel an der geltend gemachten Höhe des Schadensersatzes sowie der entstandenen Rechtsanwaltskosten bestehen, man im Ergebnis einer rechtlichen Überprüfung kaum umher kommen wird, einen Urheberrechtsverstoß in Bezug auf das bei Facebook angezeigt Miniaturbild zu bejahen".
Weiß rät daher zur Vermeidung derartiger Abmahnungen, Verlinkungen ohne Miniaturbild in sozialen Netzwerken (da der Sachverhalt natürlich nicht nur auf Facebook begrenzt ist, sondern auch etwa Pinterest und Google+ betrifft) zu teilen. Hierzu muss auf Facebook einfach die entsprechende Funktion angeklickt werden, dann erscheint der Link ohne Bild. Das Facebook-Miniaturbild aktiv lassen sollten hingegen nur diejenigen, die über die entsprechenden Rechte an dem Bild auf der Ursprungsseite verfügen.
Auch der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke hat sich intensiv mit dem Fall auseinandergesetzt. Er weist zusätzlich darauf hin, dass Anwender ja zumeist bereits seit Jahren Links mit einer Bildervorschau auf Facebook veröffentlichen und auch wegen Copyright-Verstößen aus der Vergangenheit abgemahnt werden können. Und selbst wenn sie bereits angefangen hätten diese herauszulöschen, seien oft alte Versionen der Seiten noch über Web-Archive nachverfolgbar.
Solmecke gibt fünf Ratschläge zum Thema Vorschau-Bilder in sozialen Netzwerken:
1. Den eigenen Facebook-Account nur für Freunde zugänglich machen. So sind die Leser bekannt und Außenstehende haben keine Möglichkeit, das Abmahnpotenzial eines Facebook-Auftrittes zu prüfen. (Anm. d. Redaktion: Was natürlich dem eigentlichen Ziel von Unternehmen, Agenturen und Medioen widerspricht, mit ihren Facebook-Auftritt möglichst viele Nutzer zu erreichen)
2. Beim Anbieten von fremden Links stets auf die Vorschau-Bilder verzichten.
3. Generell am besten immer nur eigene Texte, Fotos und Videos anbieten.
4. Wenn fremde Inhalte gepostet werden, dann immer nur mit schriftlicher Erlaubnis und deutlicher Quellenangabe.
5. Lieber einmal auf einen Post verzichten, wenn die Rechtslage der Inhalte nicht klar ist.