Internet-Flatrates:
Drosselung: Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab
Gegenwind für die Telekom: Die Verbraucherzentrale NRW droht wegen der Flatrate-Beschränkungen mit juristischen Schritten. "Die verbleibende Übertragungsrate von macht eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich", heißt es in einer Abmahnung.
Die Ankündigung der Deutschen Telekom, DSL-Tarife in Zukunft nicht mehr mit uneingeschränktem Datenvolumen anzubieten, hat einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Die Telekom will ab 2016 die Übertragungsgeschwindigkeit auf 384 Kilobit pro Sekunde drosseln, sobald ein Kunde im Monat mehr als 75 Gigabyte Datenvolumen genutzt hat.
Für die Verbraucherzentrale NRW ist dies eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Sie hat die Telekom daher jetzt per Abmahnung aufgefordert, diese seit dem 2. Mai 2013 geltenden Klauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu streichen. Für VDSL-Kunden, die normalerweise eine Übertragungsrate von "bis zu 50 MBit/s" haben, sei das eine satte Reduzierung der Surfgeschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent, rechnet die Verbraucherzentrale NRW vor.
"Die verbleibende Übertragungsrate von macht eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich", prangern die Verbraucherschützer an. Manche Online-Dienste seien praktisch nicht mehr nutzbar. Wie schon verschiedene Kunden, Netzaktivisten und Journalisten, so befürchtet auch die Verbraucherzentrale, dass ein unterbrechungsfreies Anschauen von Internetvideos in Zukunft regelmäßig scheitern könnte. Auch das Musik hören oder Telefonieren via Internet werde nicht mehr ohne Qualitätseinbußen möglich sein. "Greifen wie üblich mehrere Anwendungen des Endgeräts gleichzeitig auf das Internet zu oder nutzen gar mehrere Endgeräte gleichzeitig den Internetanschluss, droht die Verbindung an der Drosselung zu ersticken", heißt es in der Erläuterung zur Abmahnung.
Dass all dies zu einer nicht hinnehmbaren Benachteiligung der Verbraucher führt, liegt nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW auf der Hand. "Die Anbieter übertreffen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen", kritisiert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller das Verhalten des Telefonriesen. "Wer Verbrauchern den Saft fürs Surfen dann übers Kleingedruckte derartig abdreht, lässt sie auf der Datenautobahn auf der Standspur stranden und nimmt ihnen damit die Möglichkeit zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten."
Die Telekom kann nun bis zum 16. Mai 2013 per Unterlassungserklärung bekanntgeben, dass sie künftig auf die Verwendung der Klausel verzichtet. Sonst müssen die Gerichte entscheiden, ob diese Drossel-Klausel zulässig ist oder nicht.
Die Drosselung der Internet-Flatrates ist auch Thema bei der Republica in Berlin. Bei seiner Eröffnungsrede sprach Markus Beckedahl über das Thema Netzneutralität und die sogenannte Drosselkom.
Auch das Nachrichtenmagazin "Focus" könnte mit einem Bericht die Empörung weiter anheizen. Die Telekom gab zunächst bekannt, dass Neukunden, die einen Vertrag ab 2. Mai abschließen, mit einer Volumensbegrenzung rechnen müssen. Wie der "Focus" herausfand, sind Neukunden für die Telekom aber auch Bestandkunden, die zu ihrem bestehenden Vertrag einen DSL-Tarif dazu buchen. Auch bei ihnen will die Telekom ab 2016 die Übertragungsgeschwindigkeit auf 384 Kilobit pro Sekunde drosseln, sobald sie im Monat mehr als 75 Gigabyte Datenvolumen genutzt haben.