Verbraucherschutz:
Diskussion um Rückgaberecht für Apps
Die Verbraucherschutzministerkonferenz will klären lassen, wie ein Rückgaberecht für Apps umgesetzt werden kann. Der Branchenverband Bitkom kritisiert das Vorhaben als realitätsfern und überflüssig.
Schon im Vorfeld der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 17. Mai machte Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich von sich reden. "Ein Rücksenderecht gibt es für jedes Kleidungsstück, eine App muss ich aber behalten, sobald ich sie heruntergeladen habe" bemängelt sie. Die Verbraucherschützerin fordert ein Rückgaberecht für Digitale Güter wie Smartphone-Apps und bekam Unterstützung von ihren Kollegen. Eine Arbeitsgruppe soll jetzt klären, wie dies umgesetzt werden kann.
Der Branchenverband Bitkom kritisiert das geplante Rückgaberecht bei Einkäufen von Smartphone-Apps als realitätsfern und überflüssig. Für ein gesetzlich festgelegtes Rückgaberecht von Apps gebe es keinen Bedarf, teilte der Verband mit. "Das wäre eine realitätsferne Überregulierung, von der vor allem Start-ups und innovative Einzelkämpfer betroffen wären", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.
Der App-Markt sei laut Bitkom bereits heute sehr nutzerfreundlich und transparent. In der Regel könne sich der Kunde vor dem Kauf Screenshots und Bewertungen anderer Nutzer ansehen. Eine "Katze im Sack" müsse niemand kaufen. "Es kann wohl niemand ernsthaft fordern, dass man sich vor dem Urlaub eine Reise-App für die Stadt oder Region runterladen kann und sie dann nach der Rückkehr wieder zurückgeben darf", sagte Rohleder. Apps hätten sich zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt. 2012 seien in Deutschland 430 Millionen Euro mit Apps erwirtschaftet worden.
Eine App gilt als gekauft, wenn sie heruntergeladen wurde. Auch für Softwarepakete räumen nur manche Anbieter die Möglichkeit ein, das Produkt nach einer Testphase zurückzugeben - bislang freiwillig. In Apples iTunes Store etwa ist laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Rückgaberecht ausgeschlossen. Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn es Probleme mit der Funktionalität gibt, gewährt Apple auf Anfrage eine Rückzahlung. Bei einer Rückgabemöglichkeit sei ein vorheriges Kopieren nicht ausgeschlossen, so die Sorge vieler Anbieter.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband dagegen begrüßt die Initiative der Verbraucherschutzminister. Anbieter sollten den Verbrauchern "vor dem Kauf eine Demoversion der Dateien zur Verfügung stellen, egal ob es sich um Apps, Software oder Musik handelt", schlägt er vor. (dpa/fm)