Börsenverein:
Buchpreisbindung: Amazon gibt Unterlassungserklärung ab
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat sich in einem Rechtsstreit gegen Amazon durchgesetzt. Wegen eines Preisbindungsverstoßes gab der Online-Händler am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main eine Unterlassungserklärung gegenüber dem Börsenverein ab.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat sich in einem Rechtsstreit gegen Amazon durchgesetzt. Wegen eines Preisbindungsverstoßes gab der Online-Händler am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main eine Unterlassungserklärung gegenüber dem Börsenverein ab.
Der Verband hatte geklagt, weil Amazon nach einer Kundenbeschwerde ein preisgebundenes Buch mit Nachlass verkaufte. Der Käufer wollte das Buch ursprünglich gebraucht auf dem Amazon Marketplace erwerben. Da aber die Verkäuferin nicht bereit gewesen sei, für das Buch eine Rechnung auszustellen, habe der Kundenservice ein verlagsneues Buch zum Preis des gebrauchten Buches verkauft, so der Verband. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgte trotz Abmahnung nicht. Im anschließenden Prozess argumentierte Amazon, es habe sich um einen Ausnahmefall gehandelt, die betroffene Mitarbeiterin sei zum Abschluss von Verträgen gar nicht bevollmächtigt gewesen, zudem sei der Sachverhalt verjährt.
In erster Instanz war Amazon bereits vor dem Landgericht Wiesbaden unterlegen, hatte gegen das Urteil jedoch Berufung eingelegt. Die Argumente überzeugten jedoch auch das Oberlandesgericht nicht. Nach einem Hinweis des OLG-Senats, wonach die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe, gab Amazon in der mündlichen Verhandlung nun doch eine Unterlassungserklärung ab.
Sie verpflichtet Amazon, künftig keine Nachlässe im Zusammenhang mit Kundenbeschwerden beim Verkauf eines Buches zu gewähren, sonst droht dem Unternehmen eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro. „Die Buchpreisbindung gilt für alle. Das wurde vor dem Oberlandesgericht nachdrücklich klargestellt. Der Börsenverein fühlt sich nach diesem Verfahren bestätigt: Auch Amazon muss sich daran gewöhnen, sich an die Gesetze zu halten“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.